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Platz zu greifen, als dafs Jeder wieder seine Freiheit gewannzu leben, wie er wollte. In Sachen der unterwerthigen Silber-Scheidemünze hatten die Verpflichtungen der gegenseitigenEinlösung dafür gesorgt, dafs Keinem ein Best theilweisefictiven Geldes fremden Ursprungs auf dem Halse bleibe, undzu diesem Behufe wurde 1865 ausdrücklich bestimmt, dafsdiese Einwechslungsverpflichtung für Scheidemünze noch zweiJahre lang nach Auflösung des Bundes in Kraft bleiben solle,— eine Frist, die 1878 auf ein Jahr herabgesetzt ward. Mankann sagen: diese Einlösungspflicht gegenüber der Scheide-münze war eine Art Liquidationsclausel, welche von vorn-herein in den Vertrag gesetzt wurde. Der Umstand, dafs esgeschah, beweist, dafs da, wo eine solche Vorsichtsmafsregeldem Sinn des Vertrags entsprach, auch das Bedürfnifs imText seinen Ausdruck fand.
Zum letzten Mal war der Vertrag der fünf Mächte Ende1878 auf sieben Jahre erneuert worden. Vom Jahre 1886 ansollte er stillschweigend immer auf ein Jahr weiter laufen,sofern er nicht in Jahresfrist vorher von einem der Betheiligtengekündigt würde.*) Die Schweiz , welche seit einem Jahrzehntdie Unhaltbarkeit der in französischen Verhältnissen wurzelndenbimetallistischen Bestrebungen durchschaute und namentlich, solange Feer-Herzog lebte, aufs heftigste bekämpft hatte, ergriff dieInitiative, von diesem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.Am 26. Juli 1884 gab sie die Erklärung ab, dafs sie nicht indie stillschweigende Verlängerung willige. Damit war derA T ertrag auch für alle Uebrigen mit Schlufs des Jahres 1885zu Ende, und es mufste, sollte er nicht verfallen, ein neuesUebereinkommen geschlossen werden. Bereits oben ist berichtet,wie trotz der Dringlichkeit, in so eminent wichtiger An-
*) Bezeichnender Weise lag hierin eine starke Abweichung vom erstenVertrag. Nach diesem hiefs es, dafs wenn er nicht für 1880 gekündigtwürde, eine stillschweigende Verlängerung auf abermals 15 Jahre eintretensolle. Aber im Jahre 1878 war der Glaube an diese Möglichkeit schon soerschüttert, dafs man sich zu kürzerer Erstreckung und zu jährlicher Kün-digung nach Ablauf der siebenjährigen Frist verstand.