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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
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1!)

gelegenheit bei Zeiten die nöthigen Voranstalten zn treffen,eine Berathung am angesetzten Termin (21. Oktober 1884)nicht einmal versucht werden konnte, und wie von Aufschubzu Aufschub die Tage in Rathlosigkeit verstrichen, bis endlich,als der Sclilufstermin auf den Fingern brannte, am 20. Julidie erste berathende Sitzung eröffnet ward.

Wir wollen einstweilen alles, was die beiden erstenSitzungen beschäftigte, bei Seite lassen und nur jene Liqui-dationsclausel ins Auge fassen, welche erst in der drittenzur Debatte kam und in ihrem Verlauf so tiefe Meinungs-verschiedenheiten zu Tage förderte, dafs der zwanzigjährigeBund an ihr entzwei zu gehen drohte und jedenfalls diebelgischen Delegirten für's Erste aus der Conferenz vor derenBeendigung austraten, weil sie auf Grund der von Frankreich hartnäckig festgehaltenen Zumuthung, zu einer Einigung zukommen, verzichten mufsten.

Welches war nun diese Zumuthung? Am besten ist es,die Formel der neuen Artikel, welche Frankreich aufgenommenzu sehen verlangte, im Text wiederzugeben. Es ward vor-geschlagen, den alten Vertrag bis zum 1. Januar 1891 zu ver-längern, von da an mit stillschweigender Fortsetzung vonJahr zu Jahr. Dann hiefs es in einem neuen Art. 14:

Im Fall der Kündigung gegenwärtigen Vertrags soll jederder contrahirenden Staaten gehalten sein, die silbernen Fünf-frankenstücke, die er ausgegeben und die sich im Umlauf oderin den öffentlichen Kassen der anderen Staaten befinden, zu-rückzunehmen, mit der Verpflichtung, diesen Staaten einendem Nominalwerthe der zurückgenommenen Geldstücke gleich-kommenden Betrag zu zahlen, Alles gemäfs den Vorschriften,die in einer besonderen, dem gegenwärtigen Vertrag anzu-fügenden Uebereinkunft genauer festgesetzt werden."

In Ausführung dieses Hinweises ward nun als Text derebenbezeichneten Uebereinkunft vorgeschlagen: Behufs Regelungder Compensationsclausel (so ist die offizielle Benennung: clausede compensation) ist Nachstehendes vereinbai't:

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