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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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herbeigeführt und dann durch bekannte politische und wirth-schaftliche Torgänge, insbesondere den Sezessionskrieg, dieKrankheit der Seidenwürmer, den Bau der ostindischenEisenbahnen, den Aufstand der Seapoys, verstärkt, setzt 1851ein (Durchschnitt des Jahres 15,4o), erreichte ihren höchstenPunkt 1859 (Durchschnitt 15,2i) und hatte in den MonatenNovember und Dezember 1865, in welchen die LateinischeUnion zum Abschlufs kam die höchst gelegene Grenze jenerZeit mit 15,io und 15,32 im Yerhältnii's zu 1 des Goldes er-reicht. Der Bedarf des Marktes nach Feinsilber mufste sichdaher auf neugeprägte Scheidemünze, die noch nicht abge-schliffen war, ebenso werfen wie auf grobe; und um zu hindern,dafs damit dem Bedarf des inländischen Kleinverkehrs einschädigender Abbruch geschehe, beschlofs man, diese Scheide-münze in einem unter der Normale von 15V- 2 zu 1 stehendenFeingehalt auszubringen. Statt eines Feingehalt, wie dender regelmäfsigen groben Münzen, gab man den kleinen nureinen solchen von 833 /i ooo-'O

Nichts ist bezeichnender für die Werthschätzung, welchedamals das Silber in den Augen der Vertragsstaaten besafs,nichts beweist unzweideutiger, dafs man mit den vollausge-prägten Silbermünzen keine andern Staatsverpflichtimgen ein-zugehen meinte, als mit den Goldmünzen. Umgekehrt mitder Scheidemünze. Nicht weil sie Theilmünze sein sollte,sondern weil sie unterwerthig geprägt war, mufste für sie eineandere rechtliche Folge aus der Prägung entstehen, als fürdas Vollgeld. Es entspringt diese Unterscheidung zunächstdaraus, dafs für eine solche unter werthige Münze das Rechtder freien Prägung nicht bestehen kann, wie umgekehrt ausdem Recht der freien Prägung auch mit Nothwendigkeit sichergiebt, dafs eine Verpflichtung des prägenden Staates (aufserder Pflicht der richtigen Controlirung) nicht entstehen kann.Mit der Ausgabe der vollhaltigen Münze verbindet der Staat

*) Es war sogar dieser Vorgang, welcher den ersten Anstofs zum Ver-trag von 1865 gab.