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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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nur die Zusicherung ihres gesetzmäfsigen Metallgehaltes durch-aus nicht das Versprechen der Erhaltung einer bestimmtenKaufkraft. Kauft er Barren und prägt sie für eigene Rech-nung, so macht er damit ein privates Geschäft als Fiskus,wie jeder seiner Angehörigen, und contrahirt daher auch garkeine anderen Verpflichtungen als jeder Private, welcher seineBarren in die Prägeanstalt trägt, um gegen den PrägelohnMünzen daraus anfertigen zu lassen. Aber die Anfertigungunterwerthiger Münzen entzieht sich ebendeshalb aus doppeltemGrunde dem Gesetz der freien Prägung. Da sie an Edelmetallweniger enthalten als ihr Name (in dem ein Theil der gröfserenMünze zum Ausdruck kommt) besagt, so würde jeder Barren-besitzer statt grofser Münzen kleine anfertigen lassen, erwürde einen ungebührlichen Gewinn auf Kosten der Gesammt-heit machen und die Masse des kleinen Geldes würde weitüber Bedarf und Zuträglichkeit des Verkehrs anwachsen. Da-her giebt es nicht nur kein freies Prägungsrecht für unter-werthiges Geld, sondern auch da, wo sich der Staat die Prä-gung vorbehält, mufs er sich für die unterwerthige Münze engeSchranken ziehen. Wäre die Scheidemünze ebenso vollwerthigwie die grobe, so könnte auch für sie ruhig Prägungsfreiheitgestattet werden. Denn da die Prägekosten für sie bedeutendhöher zu stehen kom.men als für grobe Münzen, so wird keinPrivatmann diese Operation vornehmen, die ihm mehr Aus-gaben machen würde, ohne ihm mehr einzubringen. Indem aberder Staat das lukrative Geschäft der Prägung unterwerthigerScheidemünze sich vorbehält, entstellt eben aus dem damitverknüpften Gewinn auch rechtliche Verpflichtung. Und zwarist diese Verpflichtung abermals doppelter Art. Er darf vonsolchem unterwerthigen, also zu einem Bruch theil seines Ge-haltes auf Fiction beruhenden, Gelde nicht mehr ausgeben, alsdas Publikum braucht, um kleine oder Ausgleichszahlungen zubestreiten, und er mufs jedem, der ihm diese unter seiner Ver-pflichtung ausgegebenen unterwerthigen Münzen bringt, aufVerlangen vollwerthige dafür geben. Wenn auch nicht alleStaaten nach der rationellen und gerechten Weise, wie das im