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einmal liier das Wort „nominal" in den Vertrag, welches istsprachlich und vernünftig sein wahrer Sinn? NominalenWerth kann eine Münze doch nur haben im Gegensatz zaeinem realen. Was aber ist nach der ganzen Grundlage desVertrags der reale Werth eines Fünffrankenstückes? Offenbardoch nichts anderes als die vorschriftsmäfsigen 25 GrammSilber zum Mischungsgehalt von 000 / 10 no- Und was ist seinnominaler Werth? Ganz das Gleiche. Das silberne Fünf-frankenstück ist eben bei seiner gesetzlichen Gestaltung nuran sich selber, an seinem silbernen Gehalt zu messen. DieSache war niemals anders gedacht und konnte nicht andersgedacht sein. Wollte man behaupten, der Nominalwerth diesesStückes sei 1,612003 Gramm Gold, so hiefse das nichts anderes,als der lateinische Münzbund sei bei seiner Begründung aufdie reine Goldwährung basirt worden, er habe das Gold alsden alleinigen und unveränderlichen Werthmesser für dasSilber eingesetzt. Davon war natürlich aber nicht die Rede,ein solcher Gedanke stände im Widerspruch zum Inhalt undzur Geschichte des ganzen Vertrags, und ebenso gut könnteman sagen: der Nominalwerth eines goldenen Zwanzigfranken-stücks sei 100 Gramm Silber.
Der Ausdruck Nominalwerth ist vollkommen sinnlos füreine vollhaltig ausgeprägte Münze, wenn er als Gegensatz zuihrem Realwerth gedacht sein soll. Ein vollwerthiges Geldkann nur an sich selbst, nicht an etwas andrem gemessenwerden. Das eben ist der Sinn und der Beruf des Geldes,dafs es in seinem denominirten Werthe sich selbst gleich bleibtund dadurch die Werth Veränderungen im Preise, d. h. an allenandren Dingen angiebt. Freilich ändert sicli auch der Preisder ungeprägten Edelmetalle und danach die Kaufkraft dervollen Münzen. Aber diese Veränderungen kommen eben nichtin einer anderen Nomination der Münzen selbst, sondern inden Preisveränderungen aller anderen Gegenstände zum Aus-druck. Wäre das nicht, könnte der Nominalwerth eines voll-haltigen Geldes nach dem Preis des Edelmetalls, aus dem esgemacht ist, wechseln, so wäre es eben kein Geld, sondern