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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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stücke eigenen Gepräges, die Banknoten zugelassen, die nachfranzösischem Gesetz nickt legales Zahlmittel sind, und Scheide-münzen jeden Betrages, aus eigenem Gepräge, also selbstunterwerthiges Silbergeld. Aber eben darin, dal's Goldmünzenauch mit dem Gepräge des schuldenden Vertragsstaates an-genommen werden, in Gegensatz zu allen übrigen Bestimmungen,liegt die sachliche Proklamirung der Goldwährung. Die lateini-sche Union, welche mit dem Evangelium der Doppelwährungeingesetzt, welche dasselbe auf Tod und Leben in jeder neuenConferenz durch den Mund der französischen Vertreter auf-recht zu erhalten erklärt hat, endet damit, dafs sie verfügt:Schulden, die aus dem Vertrag zwischen den Unions-saaten entstanden sind, können nur in Gold abge-tragen werden. Das ist nicht nur eine Verkündung derGoldwährung für die Zukunft, sondern mit rückwirkenderKraft für den Ausgangspunkt der ganzen Vereinbarung, mitrückwirkender Kraft auf die letzt vergangenen zwanzig Jahre.Zeigt schon dieser Widerspruch zwischen Anfang und Endedes Bundes, zeigt die helle Zwietracht le proces de l'Unionlatine nennt es der Vater des Bimetallismus selbst, dal'shier ein organischer Fehler zu Grunde lag, so genügt es, sichvorzustellen, dafs ein solcher Vertrag nur auf einfacher Wäh-rung basirt gewesen wäre, um den Widersinn einer Liquidations-clausel zu verstehen, welche verlangt, dafs das eine der beidenals gleichberechtigt eingesetzten Gelder einen nominalen Werthausdrücke, das andere aber nicht. Hätte die Union nur Gold-oder auch nur Silber - Courantmünzen zu schlagen sich ver-pflichtet, so wäre doch eine Verfügung undenkbar, welchestipulirte, bei Liquidation des Bundes sollen die Münzen derStaaten untereinander zu ihrem nominalen Werth ausgetauschtwerden. Man wüfste absolut nicht, was man sich unter einersolchen Vorschrift zu denken hätte. Und wollte man dabei aufden sonderbaren Gedanken verfallen, die Ueberschüsse müfstenin den Münzen des den Saldo fordernden Staates beglichenwerden, wie wenn dieser Staat, was ihm ja frei stand, garkeine Münzen zu Hause geprägt hätte oder sehr wenig? Dieser