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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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schriftsmäfsigen Gehalt und auf der anerkannten Berechtigungzur Schuldenzahlung, so darf ihm keiner dieser Factoren ent-zogen werden, ohne dafs der sie Entziehende, also der Staat, fürdie Folgen dieser Handlung mit seiner Verantwortlichkeit ein-zutreten hat. Verschlechtert er den vorgeschriebenen Gehalt(wie so oft geschehen), so treibt er Falschmünzerei und begehteinen Rechtsbruch. Entzieht er dem unverschlechterten Geldeseine gesetzliche Zahlkraft (demonetisirt), so ist er seinen An-gehörigen, zur Vermeidung eines durch diese seine Handlungentstehenden Verlustes aus dem Grundsatze Abhilfe schuldig,dafs sie das Geld mit der gesetzlichen Eigenschaft des Zahl-mittels zu empfangen von ihm gezwungen waren und durchdie Demonetisation, d. h. durch die Aufhebung dieser Eigen-schaft, des Besitzes dieses ihnen gesetzlich zugesicherten Gutesberaubt werden.

Wenn eine loyale Regierung eine Geldsorte aufser Ourssetzt, so pflegt sie daher auch gleichzeitig ein neues Gesetzzu erlassen, wonach das demonetisirte Geld gegen anderes inKraft bleibendes oder in Kraft kommendes eingewechselt wer-den kann, und das Tauschverhältnifs ist dann so festzusetzen,dafs dem Empfänger des neuen Geldes kein Verlust aus diesemAustausch entstehe in dem Moment, in welchem das Gesetzin Kraft tritt. Nach diesem Grundsatz verfuhr ganz correctdas deutsche Gesetz vom 7. Dezember 1871. Es legte demReich die Verpflichtung auf, bei Demonetisation der bis-her in Umlauf gewesenen Silbermünzen dieselben auf seineRechnung einzuziehen, und setzte für Ausgleichung derselbenin Gold dasjenige Verhältnifs fest, welches dem damals that-sächlich in Kraft stehenden entsprach. Das Verhältnifs desSilbers zum Gold auf dem Weltmarkt entsprach genau demEinlüsungsverhältnifs der Münzen. Man konnte damals (1871)für 15y 2 Pfund Silber auf dem Weltmarkt 1 Pfund Gold undfolglich für 15'/ 2 Pfand Silber dieselbe Quantität Waarenkaufen oder verkaufen, wie für 1 Pfund Gold. Alles was ge-sagt worden ist, um diesen Mafstab aus dem Grunde anzu-fechten, dafs später ein anderes Verhältnifs eintrat, schiefst

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