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Die Schicksale des lateinischen Münzbundes : ein Beitrag zur Währungspolitik / von Ludwig Bamberger
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zuschliessen, mufst du auch dieselbe bei Dir einführen." DieSchweiz hätte ganz füglich darauf antworten können:Istgar nicht nöthig! Indem ich den Münzen Eures Gepräges ge-setzlichen Ours bei mir gegeben habe, habe ich das Principder Prägefreiheit im weitesten Sinne sanctionirt. Auf allenMünzanstalten sämmtlicher drei Staaten kann man Schweizer Geld prägen lassen, wenn es auch nicht das Brustbild derHelvetia, sondern dasjenige Napoleons, Victor Emanuels oderLeopolds trägt. Jeder von Euch hat die Prägefreiheit nur fürsein Land anerkannt, ich bin längst vor meinem Eintritt inden Bund viel weiter gegangen. Schon in meinem organischenMünzgesetz und in den Ausführungsdecreten habe ich sämmt-lichen nach französischem Fufs münzenden Ländern das freiePrägerecht bei mir gegeben, und indem ich mich selbst beinahganz der Ausgabe vollwichtiger Münzen enthielt, habe ichauch bewiesen, dafs dies nicht blofs ein theoretischer Gedankemeinerseits war, sondern dafs ich praktisch auf dessen Ver-wirklichung gerechnet hatte."

Wenn aber die Schweiz berechtigt war, diese Sprache zuführen, so ergiebt sich auch daraus eine ganz andre Conse-quenz, als dafs sie mit der Aufsercurssetzung einen leichterenStand hätte, wie die andren Länder. Im Gegentheil, ihr Standwäre viel schwerer. Jedes der andren Länder hätte seinen An-gehörigen gegenüber nur die Verantwortung der von ihm sig-nirten Stücke zu übernehmen (und diese Verantwortung imInnern überträgt sich, wie oben ausgeführt, ganz von selbstauf die jenseits der Grenze befindlichen Münzen). Die Eid-genossenschaft , welche die Münzen sämmtlicher Frankenstaatencontrasignirt hat, trüge ihren Angehörigen gegenüber diegleiche Verantwortung für alle in ihrem Lande umlaufendenMünzen dieser verschiedenen Gepräge. Auch hat sie prak-tisch dies bereits einmal in der Vergangenheit anerkannt.Als sie im Jahre 1871 den englischen Goldmünzen gesetz-lichen Zwangscurs gegeben hatte und denselben dann wiederaufhob, verpflichtete sie sich, die in jenem Moment in derSchweiz umlaufenden englischen Münzen zu einem bestimmten