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Was uns Deutsche besonders interessirt, ist die Wendung:man müsse die silbernen Umlaufsmittel um einen Theil derden Verkehr beschwerenden erleichtern, wenn man Deutsch-land hindern wolle, zum Schaden der Unionsstaatenden Vortheil der direkten Beziehungen mit denüberseeischen Ländern an sich zu reifsen.
Die Vertreter Italiens und Frankreichs wollten auf denganzen Gedankengang nicht eingehen, während Belgien ihnbilligte, aber schon die Meinungsverschiedenheit, welchespäter zu so starkem Zusammenstofs führen sollte, an denTag brachte. Der belgische Vertreter meinte natürlich, dai'sdie Einziehung solcher 400 oder 500 Millionen auf gemein-same Kosten zu geschehen habe, während die Schweiz sichgegen eine solche Voraussetzung klüglich verwahrte. Derfranzösische Finanzminister blieb der alten Fahne treu, indemer sagte: eine solche Einziehung bedeute die Verleugnung(la negation) der ganzen Convention — womit er im Grundenicht Unrecht hatte. — Die Debatte verlief in den Sand.
Merkwürdiger Weise hatten die Schweizer aber nocheinen zweiten Antrag mitgebracht, der nicht ganz im Einklangmit ihren oben entwickelten Ansichten zu stehen scheint.Sie wollten nämlich für ihr Land ermächtigt sein, den Theilder ihnen in den Jahren 1874 bis .1878 contingentirten Silber-stücke, von dem sie keinen Gebrauch gemacht hätten, nach-träglich auszuprägen, ein Betrag, der sich auf 21 MillionenFranken belaufen würde. Allerdings nahmen die Schweizer die Verwerthung einer solchen Befugnifs nicht definitiv inAussicht. Aber sie dachten wohl, dafs es nichts schadenkönne, für den Fall, dafs die Liquidationsclausel nicht durch-dränge, wenigstens auch ihren Theil am Nutzen mitnehmenzu können.
Eine andere Proposition war, wenn auch mit dieser ininnerem Zusammenhang, doch unverfänglicher: die Schweiz findet ihre Scheidemünze bei 6 Franken auf den Kopf un-zureichend, sie will ihren Mehrbedarf nicht aus den Vor-räthen der anderen Staaten ergänzen, sondern den fiscalischen