Vertretung und Geschäftsführung. js 48.
Will er die Verhandlungen nicht iiiehr leiten, so mag er den Vorsitz niederlege» unddie Versammlung wählt dann einen anderen Vorsitzenden. Er darf auch nicht dieVerhandlung oder die Abstimmung über einen Antrag ablehnen, weil er ihn für un-begründet hält. Vielmehr muh er die Beschlußfassung zulassen, den gefaßten Beschlußverkünden und den Beteiligten die Anfechtung des Beschlusses überlassen,b) Zur Verhandlung ist erforderlich, daß in der Versammlung Anträge gestellt werden. «»»>.Die Ankündigung der Tagesordnung ist nicht Antragstcllnng, sonder» Ankündigungderselben. Doch kann der Vorsitzende davon ausgehe», daß ein angekündigter Antragauch als in der Versammlung gestellt gilt, vorausgesetzt, daß der Antragsteller in derVersammlung erscheint.
Innerhalb der Tagesordnung können Anträge gestellt werden, welche den Inhalt A»m. «.der Tagesordnung modisizicren (AniendementS). Lautet z. B. der Antrag anf Er-höhung des Stammkapitals um 5vlXX1 Mark, so kann innerhalb der Versammlung derAntrag gestellt werden, das Stammkapital um IVtllXX) Mark zu erhöhen.
In Verlegenheiten kommen die Vorsitzenden gewöhnlich, wenn die Zulassung A»m. ».von Gesellschaftern zur Abstimmung streitig wird. In solchen Fällen ist wie folgt zuverfahren: lAie Versammlung beschließt darüber, ob der Betreffende zuzulassen ist;dieser selbst kann dabei mitstimmen, denn es handelt sich nicht um die Vornahmeeines Rechtsgeschäfts mit ihm und auch sonstige Hindcrungsgründc nach H 47 Abs. 4liegen nicht vor. Der hierüber gefaßte Beschluß der Versammlung ist vorläufigmaßgebend^ Hierauf wird in der Sache selbst abgestimmt. Der Vorsitzende ver-kündet als5ann, was hiernach von der Versammlung beschlossen ist. Gegen diesenBeschluß richtet sich alsdann die Anfechtungsklage. Dieselbe ist, wenn die Zulassungversagt ist, von dem Gesellschafter, dem sie versagt ist, wenn sie genehmigt ist, vonden anderen Gesellschaftern anzustellen.
«) Die Entscheidungen des Vorsitzenden bei der Leitung der Versammlung sind nach Anm. 10.unserer Ansicht als definitiv zu erachten. Die Zulassung einer Appellation an dieVersammlung würde dazu führen, daß die Mehrheit nach Willkür schalten könnte.
Aber die Übertragung des Vorsitzes an eine bestimmte Person soll doch gerade dazuführen, daß die Minderheit gegen die Willkür der Mehrheit durch einen objektivenVertrauensmann geschützt werde. Läßt sich der Vorsitzende Übergriffe zu Schuldenkommen, so ist gegen den unter solchem Vorsitz gefaßten Beschluß die Anfechtungs-klage zulässig (vergl. Staub H.G.B. Anm. 28 zu § 256). Siehe Anm. II.ä) Der Vorsitzende hat die Verhandlung nicht nach Willkür, nicht nach Gutdünken, sonder» Anm.>>.so zu leiten, wie es im Sinne dieses Amtes liegt, d. h. unparteiisch und sachgemäß.
Er hat dabei im Allgemeinen die Grundsätze parlamentarischer Verhandlungen zubeobachten, und bei groben Verstößen gegen dieselben ist gegen Beschlüsse, die untersolcher Leitung gefaßt sind, die Anfechtungsklage gegeben. So z. B. wenn einemGesellschafter ganz ohne Grund das Wort entzogen wird.
6. Die Form der Ausübung des Stimmrechts, ob durch Stimmzettel oder durch Anm >s.Zuruf oder durch Aufstehen oder durch Sitzenbleiben, ist dem Gcsellschastsvertrage über-lassen. Meist treffen die Gesellschaftsverträgc aber hierüber keine Bestimmung. Dann
ist alles dem Vorsitzenden überlassen. In der Praxis erachtet man eine Abstimmung durchZuruf meist nur dann für zulässig, wenn sich kein Widerspruch gegen eine solche Ab-stimmungsart ergiebt. Das ist aber nicht richtig. Will der Vorsitzende diese Abstimmungs-art wählen, so kann er dies, wenn das Statut nicht entgegensteht, stets tun. Er zähltdann die bejahenden und verneinenden Zurufe und stellt so das Ergebnis der Ab-stimmung fest. Er ist auch berechtigt zu erklären: Wenn niemand dem gestellten Antragewiderspreche, so werde er allseitige Zustimmung annehmen.
7. Die Verhandlung kann durch Majoritätsbeschluß auch vertagt werden.«nm.w.Das bedeutet: Die Generalversammlung kann beschließen, daß über den betreffendenGegenstand heute nicht beraten und beschloßen werden soll. Es kann aber nicht etwa
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