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Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung / von Hermann Staub
Entstehung
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347
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Abänderungen des Gesellschasisvertragcs. 8 5>8.

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Herabsetzung stets anzugeben, wie dies im Aktienrecht gesetzlich vorgeschrieben ist ( 8 28>

Abs. 2 H.G.B.).

Der Zweck der Kapitalshcrabsctiung kann ei» verschiedener sein: Die »apitals- Anm.i».Herabsetzung kann erfolgen, um Stainmei »lagen ganz oder zum Teil zurück-zuzahlen. Es wird vielleicht Betriebskapital entbehrlich, und da eS nutzbar nichtverwertet werden kann, ziehen die Gesellschafter die Rückzahlung von Teilen deS Stamm-kapitals vor (vergl. oben Anm.3). Die Rückzahlung kann erfolgen im Wege der Einziehung.In diesem Falle werden einzelne Geschästsantcile von der Gesellschaft erworben, ein be-stimmter Preis dafür gezahlt und die Geschäftsanteile vernichtet, der Betrag dereingezogcne»Geschäftsanteile aber von der Ziffer des Slaminkapitals gestrichen und aus diese Weisedas Stammkapital um diesen Betrag herabgesetzt (vergl. Am». 1 z» 8 34). Oder eswerden Geschäftsanteile in ihrem Nennbeträge herabgesetzt, alle oder einzelne. Wen»die Vermögenslage der Gesellschaft derart ist, das, durch diese Herabsetzung des Nenn-betrages der Geschästsantcile und die dadurch bedingte Herabsetzung der Staimnkapilals-zisfer ein Überschuß der Aktiva uiiiuw Schulden über die »nnmehrige Ziffer des Slamin-kapitals entsteht, so kann dieser freigewordene Überschuß zurRückzahlung verwendet werden(allerdings nicht ein höherer Betrag, 8 30 des Gesetzes; Motive S. 41). Auch Sachcinlagenund sonstige Werte können in dieser Weise zur Verteilung gelange». Es wird ebendurch die Streichung eines Teiles der Passiva ein Überwiegen der Aktiva über diePassiva bewirkt und dieser Wertsübcrschuß zur Verteilung von Werten benutzt. Diesist eben im Wege der Kapitalsherabsetzung zulässig, sonst nur, wen» ein JahrcSgcwinnvorhanden ist, während eine Verteilung von überflüssige» Werten ohne die Voraussetzungdes § 29, ohne Beobachtung der Gläubigerschutzvorschristcn, ohne Herabsetzung des Stamm-kapitals, also ohne dieVoraussetzungen des 834 oder des 8 58 nicht möglich ist (vergl. Anm. l sj.zu 8 30). Ein weiterer Zweck der Kapitalsherabsetzung kann auch darin liegen, daß derdurch die Herabsetzung unter den Passive» wegfallende und dadurch auch unter den Aktivenfreiwerdende Betrag dazu verwendet wird, um die Ansprüche der Gesellschaftan Gesellschafter auf rückständige Einlagen zu erlassen. Ferner tan»eine Kapitalsherabsetzung erfolgen zum Zwecke der Beseitigung einer Unter«bilanz. Denn durch die Kapitalsherabsetzung fällt ein Betrag unter den Passivenfort. Das Übergewicht der Passiva über die Aktiva, die Unterbilanz, kann also dadurchbeseitigt werden, daß die Passivziffer herabgemindert wird. Endlich kann die KapitalsHerabsetzung auch erfolgen, um aus dem in dein Passivposten sreiwerdenden Betrage einenReservefonds zu bilden. Allerdings figurieren ja auch die Reservckonten untcr denPassiven (vergl. Anm. 49 zu 8 42), und es ändert sich daher nicht die Gcsamtziffcr,sondern anscheinend nur die Bezeichnung der Passivkonlcn. Allein mit dieser VerÄnderung der Bezeichnung ist eine erhebliche Wesensänderung verknüpft. Es ist von sehrerheblichen Folgen begleitet, wenn ein Betrag, der bisher dem Passivkonto Staininkapilalangehörthat, fortan einem Passivkonto Reservefonds zugehört. Denn die Ziffer dcsStaimn-kapitals ist iniAllgeineinen nicht veränderlich, nur unter bestimmte» schwere» Voraussetzungenist sie es, wie ja gerade unser Paragraph ergicbt. Über die Veränderlichkeit einesReservekontos entscheiden dagegen die Gesellschastsorgane (vergl. Am». 02 zu 8 42). BonGesetzes wegen steht nichts entgegen, daß ein heute gebildetes Reservckonto morgengestrichen und der so erzielte Bilanzübcrschuß als Jahresgewinn verteilt wird. Soleichter Hand kann indessen die Passivziffer Stammkapital nicht beseitigt werden. Fürdie in Abs. 2 unseres Paragraphen behandelte Frage (das Gesetz macht dort einenUnterschied zwischen Herabsetzung zum Zwecke der Rückzahlung bezw. Erlaß von Stamm-einlagen und Herabsetzung zu sonstigen Zwecken) muß die Herabsetzung des Stamm-kapitals zum Zwecke der Bildung eines Reservekontos als Herabsetzung zum Zweckeder Rückzahlung betrachtet werden, weil ja die Rückzahlung nunmehr in der Hand derGesellschaftsorgane liegt (vergl. oben Anm. 7).

2. Nach Fassung des Kapitalshcrabsctmngsbcschluffcs erfolgt die Bekanntmachung desselben «nm.i«.und die Aufforderung an die Gläubiger, sich zu melden.