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Abänderungen des Gesellschastsvertrages. 8 38.
n) Bekanntmachung des Beschlusses.
c>) Wer hat sie zu bewirken? Die Geschäftsführer, nicht notwendig sämtliche, sondernso viele, als zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind.
«nm.i». L) In welcher Weise ist sie zu bewirken? Durch die in 8 3V Abs. 2 bezeichneten
Blätter (vcrgl. hierüber Anm. 10 zu 8 30). Der Beschluß muß seinem vollenInhalte nach publiziert werden. Eine bloße Mitteilung seines wesentlichen Inhaltsgenügt nicht.
Anm.ui. )>) Wie oft? Zu drei verschiedenen Malen. Natürlich in Zwischenräumen. Jedoch
sind bestimmte Zwischcnräume nicht vorgeschrieben, so daß es genügt, wenn diePublikation nur in verschiedenen Nummern derselben Zeitung erfolgt (als ver-schiedene Nummern gelten auch die Morgen- und die Abendnummer).
An,».>7. I«) Die Ausforderung an die Gläubiger, sich zu melden. Diese hat in doppelter
Weise zn erfolgen: Einmal zugleich mit der Bekanntmachung des Beschlusses. Sodannist an die aus den Handelsbüchcrn ersichtlichen oder sonst bekannten Gläubiger einebesondere Ausforderung zu richten. Für die letztere ist keine Form vorgeschrieben; eineinfacher Brief, auch eine mündliche Aufforderung genügt.
Anm.l». g. Alsdan» erfolgt die Befriedigung oder Sichcrstcllung derjenigen Gläubiger, welche sich beider Gesellschaft melde» und der Herabsetzung nicht zustimme».
n) Welches sind nun die Rechte der Gläubiger hieraus? Die Gläubiger habennicht etwa aus Grund des gesaßte» Rapitalshcrabsetzungsbeschlusses einen Anspruch darauf,wegen der drohende» Käpitalsherabsetzung befriedigt oder sichergestellt zu werden. Wennihre Forderung fällig ist. haben sie schon an sich ein Recht auf Befriedigung. Allein wennihre Forderung nicht fällig ist, so gewinnen sie durch die Fassung des Kapitalsherabsetzungs-beschlusses weder ein Recht auf Befriedigung, noch ein Recht auf Sicherstellung. Aber wennsie nicht befriedigt oder sichergestellt werden, so können sie der Kapitalshcrabsetzung wider-sprechen und alsdann kann diese nicht eingetragen werden, also nicht in Wirksamkeittrete». Haben sie sich aber gemeldet und der Kapitalsherabsetzung nicht zugestimmt, undsinv sie gleichwohl weder befriedigt noch sichergestellt worden, und ist dennoch dieKapitalsherabsetzung eingetragen worden, so haben sie alsdann ein Recht auf Sichcr-stcllung erworben, welches sie auch durch Klage geltend machen können. Trifft die Ge-sellschaft Anstalten, trotz des Widerspruchs eines Gläubigers die Kapitalsherabsetzungzur Eintragung zu bringen, ohne ihn befriedigt oder sichergestellt zu haben, so hat derGläubiger das Recht, die Kapitalsherabsetzung zu verhindern. Er kann die Sachlagedem Rcgistcrrichtcr mitteilen und so gegen die Eintragung protestieren, er kann aberauch durch klage und einstweilige Verfügung die Eintragung verhindern.
Anm.w. d) Welche Gläubiger sind zu befriedigen oder sicherzustellen? Alle die-
jenigen, welche bis zur Wirksamkeit der kapitalshcrabsetzung, also bis zur EintragungForderungen erworben haben. Die Forderungen brauchen nicht fällig zu sein. Esgenügt, daß sie begründet sind vor der Eintragung. Ist dies derFall, so kann die Forderungbedingt, befristet oder von einer auflösenden Bedingung abhängig sein. Im Übrigenverändert sich der Charakter der Forderung durch die drohende odereingetragene kapitalshcrabsetzung nicht. Weder werden Holschulden zuBringschulde», noch werden längere Verträge dadurch einem vorzeitigen Ende zugeführt,noch befristete Forderungen fällig (R.O.H. 24 S. 24ö; R.G. 5 S. 7; SS. 14), nochliegt an sich ein Arrestgrund vor, sondern höchstens bei Verletzung der Schutzvorschristen(R.O.H. 23 S. 150). Nur auf Grund des 8 321 B.G.B , wird ein Recht auf Zurück-bebaltung angcnommen werden könne», wenn die Kapitalshcrabsetzung eine wesentlicheVerschlechterung der Verhältnisse der Gesellschaft bedeutet, was aber wohl selten derFall sein wird.— In welcher Weise Sicherheit zu leisten ist, darüber disponieren die 88 232 ffg.B.G.B. Dabei ist hervorzuheben, daß mit Wertpapieren, auch wenn es sich um Schuld-verschreibungen des Teutschen Reiches oder der Bundesstaaten handelt, nur mit desKurswertes Sicherheit bestellt werden kann (8 234 Abs. 3, 8 236 B.G.B -). Wenn die