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Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft. Z 69.
diese» schon bei Lebzeiten der Gesellschaft init der Besonderheit der Rückzahlungs-möglichkeit ausgestatteten Bestandteil des Gesellschaftsvcri» ögens.
«nm .3». ,1) Die Teilung, sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen. Die Bestimmung ist hieranwendbar. Das, sowohl die Teilung, wie die Einziehung von Geschäftsanteilen imLiquidationsstadium erfolgen kann, darüber siehe oben Ani». 5.
«) Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, sowie die Entlastung derselben.Die ersten beiden Punkte sind erseht durch § 66 Abs. 3. Der dritte Punkt, die Ent-lastung, ist hier anwendbar,k) Die Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung. Dieser Punktist hier anwendbar.
zx) Die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamtenGeschäftsbetriebe. Die Bestellung von Prokuristen fällt hier weg (vergl. Anm. 14 zuff 68). Handlungsbevollmächtigte zum gesamten Liquidationsbetricbe können bestelltwerden.
I>) Die Gcltendmachung von Ersatzansprüchen, welche der Gesellschaft aus der Gründungund Geschäftsführung gegen Geschäftsführer und Gesellschafter zustehen, sowie zur Ver-tretung der Gesellschaft in Prozessen, welche sie gegen die Geschäftsführer zu führenhat. Dieser Punkt ist hier in allen Teilen anwendbar und ist auszudehnen aufProzesse, die die Gesellschaft gegen die Liquidatoren zu führen hat (vergl. § 73 Abs. 3und die dort gegebenen Erläutcrnngcn).
«»»>.33. 13. ff 47 (die Beschlußfassung erfolgt »ach einfacher Stimmenmehrheit, je IVV Mark geben eineStimme; Vollmachten bedürfen der schriftlichen Form; in gewissen Fällen darf ein Ge-sellschafter nicht mitstimmen) gilt hier überall.
Am».zu. 14. if 48 (die Beschlüsse werden regelmäßig in Bersammllingen gefaßt, ausnahmsweise ohneVersammlung) ist anwendbar.
Am».33. IS. tf 49 (die Versammlung wird durch die Geschäftsführer berufen; sie ist zu berufen, wenndies im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint; insbesondere wenn die Hälfte desStammkapitals verloren gegangen ist) ist hier anwendbar. In Bezug aus Abs. 1 und 2ist dies im H 71 ausdrücklich angeordnet; aber auch die Anwendbarkeit des Abs. 3 (Pflichtzur Berufung der Gescllschafterversainmlung, wenn die Hälfte des Stammkapitals verlorengegangen ist) ist mit Neukamp Aum. 2 b gegen FSrtsch Anm. 2 anzunehmen, da auch imLiquidalionSstadium die Gesellschafter ein erhebliches Interesse daran haben, zu erfahren,wann die Hälfte des Stammkapitals verloren gegangen ist. Vielleicht wollen sie danndie Liquidation in anderer Weise fortsetzen, vielleicht den Konkurs anmelden zc.
Anm.3«. 16. ^ »11 (Recht der Minderheit, die Versammlung einzuberufen) gilt auch hier.
17. ff ül (Art der Einberufung der Versammlung und der Ankündigung der Tagesordnung)gilt auch hier.
Anm.37. 18. § S2 (die Vorschriften über den AussichtSrat) gilt auch hier. Das heißt: wenn nach denStatuten ein AussichtSrat zu bestellen ist, so gilt dies auch für das Liquidationsstadium,falls das Statut nichts Gegenteiliges vorschreibt. Kann aber auch im Liquidationsstadiumdas Erfordernis des Aufsichtsrats im dem Statut einverleibt werden? Darüber sieheAnm. 38 u. 39.
Am» III. Die Vorschriften des vierten Abschnittes über die Abänderungen dcS GcsellschaftSvcrtragcS.
Nacb unserer Ansicht sind auch diese anwendbar. Die herrschende Ansicht nimmt das Gegenteilan. Unsere Gründe sind folgende: Die Tendenz unserer Gesctzesvorschrist geht offenbar dahin,nur diejenigen für die lebende Gesellschaft gegebenen Vorschriften von der Anwendung imLiquidalionSstadium auszuschließen, welche sich mit dem Wesen der Liquidation nicht ver-tragen. Das letztere kann aber keineswegs von den Vorschriften über die Änderungen desGesellichaftSverlrages schlechtweg gesagt werden, wie dies an zahlreichen Beispielen gezeigtwerde» kann. Es enthält z. B. das Statut Vorschriften über die Art, wie die Liquidationdurchgeführt werden soll, die sich, nachdem die Lage der Gesellschaft eine ganz andere ge-worden ist, als man bei der Gründung erwartet hatte, als unpraktisch erweisen. Warumin aller Welt sollte das Statut jetzt im Liquidationsstadium in dieser Hinsicht nicht geändert