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befriedigender Weise gelungen ist. Ich habe dieselbe — das istihr Hauptmangel — auf eine volkswirtschaftliche Theorieaufgebaut, welche zwar den höchsten Grad der Wahrscheinlich-keit für sich hat. Aber es braucht sich ja jemand nur auf denStandpunkt zu stellen, dass er diese Theorie nicht anerkennt,und das ganze Gebäude fällt. Ferner kann man mir mit Rechtvorwerfen, dass ich nur zu einer Lösung aus Billigkeits-gründen komme, nicht zu einer Lösung aus juristischen Gründen,und dass der einzige Grund, aus welchem ich eine rechtlicheVerpflichtung Österreichs zur Einlösung seiner Thaler bestreite,der ist, dass eine juristische Entscheidung in der vorliegendenFrage überhaupt nicht möglich sei, da Rechtsnormen über inter-nationales Münzrecht nicht bestehen. Mau kann dem gegenüberleicht einwenden: solche Rechtsnormen sind vollständig über-flüssig; die Einlösungsverpflichtung des Staates gegenüber denMünzen seines Gepräges genügt zur Entscheidung der Frage voll-kommen. Dass die Einlösungsverpflichtung nicht nur gegenüberden eigenen Staatsangehörigen besteht, sondern auch gegenüberdem Ausland, erhellt schon daraus, dass in der Praxis eineUnterscheidung nach dieser Richtung gar nicht möglich ist.Wenn Belgien seine Fünffrankenthaler ausser Kurs setzt und siedabei in Gold einlöst, dann kann es keinen Unterschied machenzwischen denjenigen Stücken, welche bisher in belgischem Um-lauf, und denen, welche bisher in französischem Umlauf waren.Ein Fünffrankenstück sieht ja genau aus wie das andere. ImFalle der österreichischen Thaler hingegen war es eine besondereZufälligkeit, dass die österreichischen Thaler sogut wie aus-schliesslich in Deutschland in Umlauf waren. Zur Zeit der Ver-handlungen über das Abkommen von 1892 glaubte man, nichtmehr ein Stück von dieser Münzsorte befinde sich in öster-reichischer Zirkulation. Allerdings stellte sich nachträglich heraus,dass dem nicht ganz so war. 15319 Einthalerstücke und 1590Doppelthalerstücke wurden der österreichischen Regierung imJahre 1893 nach ihrer Ausserkurssetzung zur Einlösung präsentiert.Den Besitzern dieser Thaler gegenüber hätte Österreich durcheine Ausserkurssetzung ohne Einlösung, wie auch ich zugebe,einen Rechtsbruch begangen. Die Sache lag also analog wie imlateinischen Münzbund. Aber sogar dann, wenn alle öster-reichischen Thaler wirklich sich in Deutschland befunden hätten