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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
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Es ist nämlich in Beziehung auf den gegenwärtigen Währungs-Btreit hochinteressant zu sehen, class diese reine Doppelwährungnicht den mindesten Einfluss auf das Wertverhältnis derEdelmetalle auszuüben vermochte Nach den englischen Gesetzenkonnte man aus 1 Pfund Gold genau ebenso viel englisches Geldausprägen lassen wie aus 15,2 Pfund Silber. Nach demPandamentalsatz unserer Bimetaüisten hätte das die Wirkunghaben müssen, dass 1 Pfund Gold stets mit geringen Abweichungennach oben und unten 15,2 Pfund Silber gegolten hätte. Wardas der Fall? Nicht im geringsten! Nicht einen Augenblick ver-mochte sich das gesetzliche Verhältnis in England thatsächlicheGeltung zu verschallen. Das Wertverhältiiis auf dem Markte warfür Silber stets günstiger während der ganzen Dauer des18. Jahrhunderts. Durch diese historische Thatsache ist der ersteGlaubenssatz, auf welchem die bimetallistische Doktrin beruht,dass nämlich ein Doppelwährungsgesetz durch sich allein imstandeBei, das Wertverhältnis der Edelmetalle zu fixieren, glänzend widerlegt.

Die gesetzliche englische Doppelwährung war und blieb alsoeine thatsächliche Goldwährung. Gold allein wurde zur Münzegebracht und ausgeprägt. Der Münzpreis des Goldes stimmtemit dessen Marktpreis überein, während der Marktpreis desSilbers höher war als dessen Münzpreis. Die vollwichtigen Silber-münzen wurden eingeschmolzen, nur stark abgenutzte blieben imUmlauf; deren Gewicht war grösstenteils so sehr verringert, dassihr Silberwert noch weit geringer war, als ihr vom Golde ab-hängiger Geldwert. So wurden die Silbermünzen aus einemunterwerteten ein unterwertiges Geld. Da ausserdem ein erheb-licher Mangel an Silbermünzen durch das Abfliessen alles voll-wertigen Silbergeldes verursacht war, verwendete niemand dasSilbergeld zu grossen Zahlungen. Man war froh, wenn man esfür die notwendigen kleinen Zahlungen bekommen konnte, jaman zahlte bisweilen für die jämmerlich abgenutzten Stücke garein Aufgeld. So wurde das Silber ohne gesetzliche Beschränkungseiner Zahlungskraft zur effektiven Scheidemünze.

Der Zustand war vollständig das, Avas wir Goldwährungnennen. Man brauchte ihn nur theoretisch zu erfassen undgesetzlich festzulegen, und auch der formelle Übergang zur Gold-währung war vollbracht. Man brauchte nur die thatsächlichdurch die Unterwerfung des Silbers gesperrte Silberprägung gesetz-