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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
Entstehung
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in der Nähe der Bahnlinien, erworben und verkaufen sie an dieAnsiedler zu Preisen, die nicht in argentinischer Valuta, sondernin Gold festgesetzt sind. Bleibt ein Rest des Kaufgeldes alsHypothek auf dem Gute stehen, so wird auch diese in Goldfestgesetzt und muss in Gold oder was auf dasselbe hinaus-kommt in Papiergeld nach seinem jeweiligen Gold-kurs bezahlt werden.

Um die Zinsen des in seinem Gut angelegten Kapitals undder darauf ruhenden Hypotheken herauszuwirtschaften, muss alsoder argentinische Getreideproduzent nicht auf einen gewissenBetrag Papiergeldes, sondern auf eine bestimmte Summe Gold-geld rechnen.

Ebenso steht es hinsichtlich der Beschaffung des Wirt-schaftsgerätes. Der Landwirtschaftsbetrieb mit Maschinen istin Argentinien allgemein verbreitet. Durchweg findet man Mali-

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und Dreschmaschinen. Alle diese Maschinen müssen aus Europa bezogen und in Gold bezahlt werden. Auch dieser Teil derProduktionskosten des argentinischen Getreides besteht also nichtaus argentinischem Papiergeld sondern aus Goldgeld und bleibtdaher von den Schwankungen der argentinischen Valuta unberührt.

Was schliesslich die Arbeitslöhne anlangt, so verhält essich damit folgendermassen:

Der argentinische Landwirt braucht infolge des Maschinen-betriebes im allgemeinen verhältnismässig wenig menschlicheArbeitskräfte. Nur zur Zeit der Feldbestellung und der Ernte hater eine grössere Zahl von Arbeitern nötig. Es stehen ihm zurVerfügung halbwilde, nomadisierende Eingeborene und zugezogene

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Europäer, namentlich Italiener.

Der Arbeitslohn besteht in der vollen Kost und ausserdemin einem in Papiergeld festgesetzten Geldlohn. Hier tritt unsalso zum erstenmal ein Teil der Produktionskosten entgegen,welcher in einheimischem Papiergeld besteht.

Die Arbeitslöhne sind jedoch nichts weniger als stationär;sie sind im Gegenteil ausserordentlich beweglich, und oft sehrhoch. Es wurden in der Erntezeit mitunter Tagelöbne von23 Goldpesos = 812 Mark gezahlt 1 ). Wo sich die Arbeits-

] ) Siehe Otto Schmitz, Die Finanzen Argentiniens, Leipzig 1S95,

S. 38.