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jener Zeit angereizt und erleichtert wurde, geht aus folgenderBerechnung hervor:
In deutsches Goldgeld nach dem damaligen Rubelkurs um-gerechnet, belief sich der Weizenpreis in Odessa im 4. Quartal1885 auf 59 X 200 = 118 Mark. Der gleichzeitige Weizenpreisin Bremen war 134 1 /.,, also 16'/,, Mark höher. Diese 167., Markenthalten die Transportkosten und den Gewinn des Exporteurs,und ausserdem kommt ein Teil auf den Qualitätsunterschied desin Odessa und in Danzig notierten Weizens.
Im 2. Quartal 1887, als der Rubelkurs durchschnittlich auf1817 2 stand, belief sich der in Gold umgerechnete Weizenpreisin Odessa auf 76 X 181 7 2 — 137,94 Mark. Da der gleichzeitigePreis in Danzig 151 Mark betrug, war die Diü'erenz zu Gunstendes russischen Preises nur noch 13 Mark. Der Export war alsotrotz des gesunkenen Pubelkurses unrentabler geworden.
Man kann nun allerdings zwei Einwendungen machen, jenachdem man mehr auf die Grösse der Ausfuhr oder auf denPreis, zu welchem exportiert wird, den Nachdruck legt; nämlichwenn die russische Valuta nicht gesunken wäre, dann wäre dierussische Ausfuhr in den beiden Jahren noch mehr zurück-gegangen 1 ); und ferner: wenn die russische Valuta nicht gefallenwäre, dann hätten die Küssen, entsprechend den gestiegenenrussischen Weizenpreisen, auf dem Weltmarkt noch zu -erheblichhöheren Goldpreisen verkaufen müssen.
Aber diese Einwendungen übersehen den ursächlichen Zu-sammenhang, der Valutaröckgang, geringen Export und hoheInlandspreise mit logischer Notwendigkeit verbindet. Die sinkendeValuta war ebenso wie der geringe Export und die gesteigertenInlandspreise die Eolge der schlechten russischen Ernten. DasZusammentreffen dieser Umstände war also kein zufälliges, sondernein notwendiges. Um keine sinkende Valuta zu haben, hättePussland eine grössere Ausfuhr haben müssen. Der erste Ein-wand: bei gleichbleibender Valuta wäre die Ausfuhr noch mehrgesunken, ist damit erledigt. Um keine sinkende Valuta zu
') So schreibt auch Kantoro wicz, nicht für diesen bestimmten Fall,sondern in Form einer allgemeinen Aufstellung' (S. 59): „Jedenfalls ist manzu der Annahme berechtigt, dass sich die Ausfuhr noch erheblicher ver-ringert hätte, wenn der Rubelkurs nicht gesunken wäre."