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Diskontpolitik geführt, welche später von allen grossen Zentral-banken behufs Beeinflussung der internationalen Goldbewegungenangenommen worden sind.
Dagegen hat die feste Kontingentierung des Notenumlaufsin kritischen Zeiten eine verhängnisvolle Wirkung gezeigt.
In Zeiten der Erschütterung des allgemeinen Vertrauens, wojedermann das bare Geld nach Möglichkeit zurückhält, ist dasKreditbedürfnis der Geschäftswelt mehr denn je an die Zentral-bank gewiesen. Die Bank von England war aber seit der Peelsaktein ihrer Kreditgewährung, z. B. im Diskontieren von Wechseln,stets durch die Rücksicht auf die ihrer ungedeckten Notenausgabegezogene Grenze beschränkt. Mit Spannung wurde in solchenZeiten die Entwickelung der Notenreserve') der Bank verfolgt,und wenn sie sich in raschem Tempo verringerte, dann erwartetejedermann mit Schrecken den Augenblick, wo die Bank keinenWechsel mehr würde diskontieren können. Die Folge war einpanikartiger Andrang, um noch rechtzeitig Wechsel diskontierenzu lassen, und mithin eine Beschleunigung der Katastrophe.Dreimal sah sich die Regierung, um der Bank und der Geschäfts-welt der City zu Hilfe zu kommen, genötigt, die Peelsakte zususpendieren und der Bank die Ausgabe von ungedecktenNoten über das ihr zugewiesene Kontingent hinaus zu ver-statten ').
Diese schlimmen Erfahrungen Hessen eine unveränderte Nach-ahmung des Kontingentierungssystems der Peelsakte unthunlicherscheinen. Allerdings liegt der Gedanke nahe, dass nicht dasSystem an sich fehlerhaft gewesen sei, sondern dass die Ursacheseines Versagens in kritischen Zeiten lediglich an der allzuknappen Abmessung des der Bank von England zugewiesenenKontingents gelegen habe. Eine reichlichere Bemessung desKontingents hätte also vielleicht ohne Änderung des SystemsAbhilfe schaffen können.
Sobald man jedoch diesen Gedanken weiter verfolgt, stösstman auf folgendes Dilemma:
') Jsotenreserve ist der Betrag der zulässigen Ausgabe ungedeckterNoten, vermindert um die bereits thatsächlich vorhandene Ausgabe; sie be-deutet also denjenigen Betrag an ungedeckten Noten, welchen die Banknoch zu ihrer Verfügung hat.
'-) In den Jahren 1847, 1857 und 18G6.