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dass die Elastizität des ungedeckten Bauknotenumlaufs geradedann aufgehoben wird, wenn die gesamte Volkswirtschaft ihreram meisten bedarf. Die Kontingentierung der Peelsakte erhieltdie ungedeckte Banknote, raubte ihr aber die Möglichkeit, inkritischen Zeiten ihre natürliche Aufgabe zu erfüllen.
Darüber, dass der Fehler der direkten Kontingentierung derPeelsakte im System und nicht in der Abmessung des Kontingentslag, waren die Sachverständigen sich nicht im unklaren.
Die unveränderte Übertragung des Systems der Peelsakte aufDeutschland wurde deshalb kaum irgendwo befürwortet, amwenigsten von Michaelis. Dieser suchte vielmehr den Zweckder Einschränkung des ungedeckten Notenumlaufs, wie es in denvon ihm verfassten Motiven des Bankgesetzentwurfs heisst:
„durch eine elastische, den Konjunkturen freies Spiel lassendeEinrichtung zu erreichen, welche ohne Aufstellung einer festenGrenze mit sicherem Erfolg Vorsorge trifft, dass der Notenumlaufseinen regelmässigen Umfang nur dann überschreite, wenn einaussergewöhnlicher Bedarf sich durch ausserordentliche Vermehrungder Geldnachfrage und Steigerung des marktgängigen Zinsfusseslegitimiert, und dass er die Tendenz haben müsse, sobald alsmöglich auf seinen regelmässigen Umfang zurückzukehren".
Also keine unüborschreitbare Grenze, wie in der Peelsakte,sondern eine Grenze, welche überschritten werden kann unterBedingungen, welche auf ein möglichst rasches Zurückgehen desungedeckten Notenumlaufs selbstthätig hinwirken.
Bei den Bestrebungen, eine solche Einrichtung zu finden,konnten die Bestimmungen, welche in England bei den Suspen-sionen der Bankakte getroffen wurden, und welche gleichfallszum Zweck hatten, den Zustand der Überschreitung des Kon-tingents auf eine möglichst kurze Dauer zu beschränken, brauch-bare Fingerzeige abgeben.
In den drei Fällen, in welchen der Bank von England ge-stattet wurde, ihr Notenkontingent zu überschreiten, wurden ihrfolgende zwei Bedingungen gestellt:
1. wurde ihr ein Diskontsatz vorgeschrieben, unter welchensie während der Dauer der Kontingentsüberschreitung nicht herab-gehen durfte, und zwar im Jahre 1847 ein Diskontsatz von 8°/ 0 ,1857 und 18G6 von 107 0 ;