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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
156
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zwar eine Erhöhung mindestens über 5°/ 0 , da der erhöhte Diskont-satz ja die 5°/ 0 ige Steuer bezahlen sollte.

Sie hatte ferner, wie die zitierte Stelle aus den Motiven be-weist, den Zweck, den Banken das Interesse an einer dauerndenÜberschreitung des Kontingents zu nehmen und sie zu einermöglichst raschen Rückkehr unter die Kontingentsgrenze zu be-wegen.

Das System unterscheidet sich also von den englischen Be-dingungen der Kontingentsüberschreitung dadurch, dass es für' denFall der Kontingentsüberschreitung nicht einen bestimmtenMinimal-diskontsatz verlangt, sondern nur die Banken durch die Noten-steuer veranlassen will, ihren Diskont über 5°/ 0 zu erhöhen; dassferner nicht der Reingewinn der Mehrausgabe von Noten demStaate zugeteilt wird, sondern 5°/ 0 von dem das Kontingentüberschreitenden Umlauf, ob nun der Reingewinn von dieserMehrausgabe grösser oder kleiner ist.

Es erübrigen uns noch die Angaben über die Grösse dersteuerfreien Kontingente.

In dem ursprünglichen Bankgesetzentwurf, der die Reichsbanknoch nicht enthielt, betrug die Summe sämtlicher Kontingenteder Notenbanken des deutschen Reichs 340 Mill. M. Davon kamenauf die Preussische Bank nicht ganz 184 Mill. M.

Als dann die Reichstagskommission zur Beratung des Bank-gesetzes auf der Errichtung einer Reichsbank bestand, und derBundesrat die Umwandlung der Preussischen Bank in eine Reichs-bank beschloss, wurde eine andere Bemessung und Verteilungder Kontingente vorgenommen. Das Kontingent der Reichsbankwurde auf 250 Mill. M. festgesetzt, die Summe sämtlicher Kon-tingente beträgt nach der endgültigen Fassung des Bankgesetzes385 Mill. M.

Ahnlich wie in England wurde bestimmt, dass im Fall derAuflösung einer Notenbank oder des freiwilligen Verzichts einerNotenbank auf das Recht der Notenausgabe das Kontingent der-selben ohne weiteres der Reichsbank Zuwachsen sollte. Das Kon-tingent der Reichsbank hat sich seither auf mehr als 293 Mill. M.vergrössert.

In dem System des Bankgesetzes ist also das Problem derelastischen Begrenzung des ungedeckten Notenumlaufs in derWeise gelöst, dass, sobald der ungedeckte Notenumlauf einer