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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
157
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Notenbank ein bestimmtes ihr zugewiesenes Kontingent über-schreitet, diese Bank in Rücksicht auf die 5% ige Besteuerungdes Mehrbetrags durch ihr finanzielles Interesse veranlasst werdensoll, einen Diskont von mehr als 5% zu halten; dass fernersämtlichen Banken durch die 5% ige Steuer für normale Zeiten jedesInteresse an eine Überschreitung ihres Kontingents genommen wird,

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Im Reichstag wurde bei der Beratung des Bankgesetzesdieses System eifrig diskutiert.

Es gab nur wenige, welche eine Kontingentierung überhauptfür überflüssig hielten. Unter ihnen war Ludwig Bamberger. Ersetzte in die zu gründende Reichsbank, welche ja kein reines aufDividende arbeitendes Privatinstitut sein sollte, das Vertrauen,dass sie in ihrer Noten- und Diskontpolitik das Wohl des Ganzenund die Sicherheit der deutschen Währung über die Interessenihrer privaten Anteilseigner stellen werde; durch die Möglichkeiteiner öffentlichen Kritik ihrer Geschäftsgebarung und durch dieBeaufsichtigung seitens des Reichs schienen ihm dafür hin-reichende Garantien geboten. Hinsichtlich der Privatnotenbankenschienen ihm die Kontingentierungsbestimmungen zur Erreichungdes gewollten Zieles nicht genügend, da bei einer geringen Dis-konterhöhung über 5% (5% waren damals kein aussergewölm-licher Diskontsatz) die Banken durch eine Kontingentsüber-schreitung immer noch einen Mehrgewinn erzielen könnten. Einviel wirksameres Mittel, um die Privatnotenbanken zu veran-lassen, mit ihrer Ausgabe ungedeckter Noten innerhalb der ver-nünftigen und in Rücksicht auf den Geldumlauf erforderlichenGrenzen zu bleiben, sah er in der steten Beaufsichtigung undKontrolle, welche die Reichsbank über die Privatnotenbankenauszuüben im stände sei, und in den Repressalien, welche sieallenfalls gegen sie ergreifen könne').

Das Vorurteil gegen den ungedeckten Banknotenumlauf warjedoch zu allgemein, als dass solche Ausführungen hätten Gehörfinden können. Selbst Leute, welche Bamberger politisch sonahestanden, wie Lasker, und für welche Bamberger sonst inGeld- oder Bankangelegenheiten die erste Autorität war, hieltenunerschütterlich an der Forderung einer Begrenzung des ungedeckten

: ) Z. B. massenhafte und plötzliche Präsentation der bei der Reichs-bank eingehenden Noten der betreffenden Bank.