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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
158
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Notenumlaufs fest. Diese Begrenzung war für sie der Hauptzweckder Bankgesetzgebung. Die Art der Begrenzung, ob durch eineNotensteuer oder durch ein festes Kontingent, wie in der Peels-Akte, erschien ihnen als Nebensache 1 ).

Namentlich betonte Lasker, dass nicht die Schaffung billigenDiskonts die Hauptaufgabe der Reichsbank sei, sondern diege-hörige Regelung des Geldmarktes" ' : ).

Hier war betont, dass daslnteresse der Geschäftswelt an billigemDiskont und die Sicherheit des Geldwesens sich in Widerspruchbelinden können, und der letztere Punkt war über den ersterengestellt.

Bei der Aussichtslosigkeit aller Anträge, welche sich gegendas vorgeschlagene Kontingentierungssystem richteten, sah manvon jeder Bekämpfung des Systems selbst bald ab, zumal manes höchstens für überflüssig, kaum als schädlich ansah.

Die Notensteuer selbst, die Höhe und die Festigkeit derSteuer wurden deshalb nicht ernstlich angefochten; um so mehrdagegen die Höhe der Kontingente, namentlich die Höhe des derReichsbank zugewiesenen Kontingents, allerdings ohne Erfolg.

Vielen erschienen 250 Mill. M. für die Reichsbank durchausunzureichend. Obwohl die Grenze keine unüberschreitbare seinsollte, stand man zum Teil unter dem Eindruck der Wirkungen,Avelche sich in England gezeigt hatten, sobald sich die ungedeckteNotenausgabe der Kontingentsgrenze näherte. Befürchtete mannun von dem vorgeschlagenen System der indirekten Kontingen-tierung für den Fall einer Annäherung an die Kontingentsgrenzeauch nicht gerade eine Panik, so hielt man doch eine gewisseBeunruhigung des Geldmarktes für wahrscheinlich' 1 ). Da derdamalige normale Zinsfuss eher 4 als ö ü / 0 war, hielt man esfür unpraktisch, das Kontingent der Reichsbank so eng zu be-messen, dass ein häufiges Hin- und Herlavieren an der Grenze,

') Siehe Laskers Rede bei der ersten Lesung des Bankgesetzes, Sten.Ber. 1874/75, S. 175.

A. a. 0., S. 1274 ff.

3 ) Wagner, Die Zettelbankreform im deutschen Reich, 1875, S. 12411'.,glaubte, auch bei dem vorgeschlagenen Kontingentierungssystem werde einerasche Verminderung derNotenreserve" eine ebensolche Panik hervor-bringen, wie bei der festen Kontingentierung der Peelsakte.