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wo der Übergang zu 6°/ 0 eintreten müsse, unvermeidlichwäre').
Dem gegenüber wurde ausgeführt, dass bei dem vorge-schlagenen System eine Annäherung an das Kontingent durchausnichts Beunruhigendes haben könne. „Die Idee der Steuergrenze",so führte Lasker aus 2 ), „stellt nicht etwa ein Prohibitivverbotdar, dass auch nur moralisch verboten würde, wenn die Bank andieser Grenze angekommen wäre, keine Noten mehr auszugeben,sondern sie hat die Bedeutung, dass ein Einschnitt gemacht wirdund nicht lediglich in das einfache Ermessen des Bankverwaltersdie Angelegenheit gestellt wird, sondern dass überall, wo dieKotenausgabe anfängt, sich der bestimmten Grenze zu nähern,ein gesetzlicher Zwang sei, in irgend einer Weise den Diskonthöher zu stellen, als er in gewöhnlichen und regelmässigenZeiten ist."
Gegenüber dem Verlangen nach einer Yergrösserung desKontingents der Reichsbank und den Befürchtungen, die Summealler Kontingente möchte zu knapp bemessen sein, versuchteMichaelis den zahlenmässigen Beweis zu erbringen, dass dieKontingente so weit gegriffen seien, als mit der Sicherheit desdeutschen Geldwesens überhaupt vereinbar sei.
Er schätzte den künftigen deutschen Notenumlauf auf ca.1 Milliarde M.
Bei Ausnutzung der steuerfreien Kontingente waren davon385 Mill. M. im Sinne des § 9 des Bankgesetzes „ungedeckt".Als Betrag der durch Noten anderer Banken und Reichskassen-scheine gedeckten Noten, welche für die Berechnung des steuer-freien Kontingents als „gedeckt" gelten, setzte er weitere 60 Mill. M.an und erhielt so einen Betrag von 445 Mill. M. an metallisch
') Sten. Ber., S. 1268.-) A. a. 0., S. 1274.
3 ) Der Notenumlauf sämtlicher deutschen Notenbanken stellte sich nachder Statistik in Anlage 1 zu Nr. 27 der Drucksachen des deutschen Reichs-tags 1S74/75 ultimo 1872 u. 1873 auf ca. 450 Mill. Thlr. = 1350 Mill. Jf.Da durch Art. 18 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 vom 1. Januar 1876ab der Umlauf von Banknoten in Abschnitten unter 100 M. untersagt war,so war von dieser Summe von 1350 Mill. M. derjenige Betrag der Notenunter 100 M. abzuziehen, der voraussichtlich nicht durch grossere Abschnitte•ersetzt werden konnte, sondern völlig verschwinden musste. An Noten