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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
167
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denn binnen kürzester Frist, kehren die normalen Verhältnissevon selbst wieder. An sich liegt also kein Grand vor, die Be-friedigung des regelmässig wiederkehrenden, in der Natur unsererGeldmarktsverhältnisse begründeten Geldbedarfs durch scharfeDiskonterhöhung zu erschweren. Wie wir gesehen haben, beruhtendie Kontingentsüberschreitungen fast ausnahmslos auf solcherperiodischer Steigerung der Geldnachfrage, welche nicht danachangethan sind, die Sicherheit des Geldwesens irgendwie zu ge-fährden.

Dadurch erklärt es sich, dass sich die Reichsbank bei ihrenKontingentsüberschreitungen in ihrer Diskontpolitik in den meistenFällen der Absicht der 5% ige 11 Notensteuer nicht fügte undihren Diskontsatz nicht erhöhte.

Es kommt aber noch ein weiterer Umstand hinzu.

Die Sicherheit des Notenumlaufs ist nicht abhängig von demabsoluten Betrag der ungedeckten Noten; sondern von dem Ver-hältnis der Bardeckung und insbesondere der Metalldeckung zudem gesamten Notenumlauf. Es sei hier an die oben mitgeteilteBerechnung von Michaelis erinnert, nach welcher sich bei eineman der Grenze des Gesamtkontingents angekommenen ungedecktenNotenumlauf sämtlicher deutschen Notenbanken die Deckungs-verhältnisse voraussichtlich so gestalten würden, dass auf 1 MilliardeM. Banknoten 555 Mill. M. Metalldeckung kämen. In dieserBerechnung ist die Bedeutung des Verhältnisses von Metall-deckung zum Banknotenumlauf voll gewürdigt, und es erscheintdie absolute Zahl des Gesamtkontingents aus dem relativenVerhältnis von Metall zu Noten förmlich abstrahiert. Aber dabeiist eine sehr willkürliche und, wie sich im Verlauf der Dingeherausgestellt hat, sehr falsche Annahme zu Grunde gelegt: näm-lich dass der deutsche Normalnotenumlauf stets etwa 1 Milliarde M.betragen werde.

Inzwischen hat der Notenumlauf der Reiehsbank allein1 Milliarde M. im Jahresdurchschnitt überschritten, und amEnde des Jahres 1895 belief er sich auf 1320 Mill. M.Während Michaelis die Kontingentsbemessung des Bankgesetz-entwurfes damit begründete, dass die Metalldeckung des Noten-umlaufs nicht unter ca. 55 % herabsinken dürfe, war dieMetalldeckung des Umlaufs von Keichsbanknoten, als die Reichs-