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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
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gleichzeitig immer grössere Kontingentsüberschreitungen vorge-kommen sind, verbunden mit grösseren Maximalbeträgen für dieumlaufenden ungedeckten Noten; während ferner die Minima desungedeckten Banknotenumlaufs kleiner, bezw. die Maxiina derNotenüberdeckung grösser geworden, und während die Spannungzwischen dem Maximum und dem Minimum der ungedecktenNoten immer mehr gewachsen sind.

Dabei ist zu beachten, dass die Spannung zwischen demMaximum und Minimum des ungedeckten Notenumlaufs im Zeit-raum 189095, die den enormen Betrag von mehr als 619 Mill. M.umfasst, und mithin mehr als doppelt so gross ist wie dieSpannung der Periode 188085, in das eine Jahr 1895 fällt.Mag man immerhin einen erheblichen Teil des bei Jahresschlussauf seinem Gipfel angekommenen Geldbedarfs auf Beehnung derrussischen und österreichischen Goldbeziige, auf Beehnung desAufschwungs von Industrie und Handel, den das Jahr 1895 un-bestreitbar zu verzeichnen hat, und vielleicht auch zum Teil aufRechnung der Börsenkrisis im November setzen: die Schwankungendes Geldbedarfs, denen die Elastizität der ungedeckten Banknotennachzukommen hat, bleiben immer noch enorm gross gegenüberdem steuerfreien Kontingent der Keichsbank von ca. 293 Mill. M.so gross, dass es unmöglich wäre, die Diskontpolitik von der5°/ 0 igen Notensteuer abhängig zu machen.

Wenn man alle diese Umstände in Erwägung zieht, so mussman zu dem Urteil kommen, dass die Leitung der Reichsbank inBücksicht auf die Interessen der Gesamtheit förmlich gezwungenwar, in ihrer Diskontpolitik nicht den Intentionen zu folgen,welche bei der Eeststellung der 5°/ 0 igen Notensteuer und dersteuerfreien Kontingente massgebend waren. Es Messe den ge-samten Geldverkehr in ein Prokrustesbett zwängen, wollte dieReichsbank, sobald ihr ungedeckter Notenumlauf ihr Kontingentüberschreitet, einen Diskont von 5% und mehr proklamieren.

Die Leitung der Beichsbank hat deshalb sehr wohl darangethan, ihre Diskontpolitik stets so einzurichten, dass sie ihrenDiskont so niedrig hielt, als es mit der unbedingten Sicherheitdes deutschen Geldwesens sich vereinbaren liess; dass sie, wennin der Lage des Geldmarktes kein Anstoss zu einer Diskont-erhöhung vorhanden war, den Diskont bei Kontingentsüber-schreitungen selbst dann nicht erhöhte, wenn er niedriger als