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Damit ist der Bestand der Deutschen Reichsbank in ihrerbisher so vorzüglich bewährten Verfassung für weitere zehn Jahregesichert, und die auf die Erschütterung der deutschen Geld-Verfassung gerichteten Bestrebungen sind auch in diesem Punktegänzlich gescheitert.
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Die Abwehr der Verstaatlichungs - Bestrebungen ist nur dienegative Seite der diesmaligen Verlängerung des Bankgesetzes.Schon geraume Zeit, bevor die Reichsregierung zur Ausarbeitungdes Entwurfes der Banknovelle schritt, hatte sich in der öffent-lichen Meinung die Ansicht nahezu allgemeine Geltung verschafft,dass der Termin der Erneuerung des Reichsbank-Privilegiums
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zur Durchführung einiger zeitgemässer Reformen benützt werdenmüsse. Die gewaltige Entwickelung, welche die deutsche Volks-wirtschaft in den fünfundzwanzig Jahren seit der Begründungder Reichsbank erfahren hat, musste die Frage nahelegen, ob dieReichsbank, so richtig auch die Grundgedanken ihrer Verfassungsein mochten, ihren so stark angewachsenen Aufgaben nochvollauf gewachsen sei, und ob es sich nicht empfehle, das grossefür das deutsche Wirtschaftsleben so wichtige Institut auf eineetwas breitere Basis zu stellen. Wenn die Reichsbevölkerungseit 1875 von 42 1 /., auf 55 Millionen Seelen gestiegen ist,wenn sich unsere Ausfuhr von 2 l /„ Milliarden auf 4 MilliardenMark gehoben hat, wenn die Zahl der auf den deutschen Eisen-bahnen beförderten Güter von 10,3 Milliarden auf 28,6 MilliardenTonnenkilometer per Jahr in die Höhe gegangen ist, so sind dasAnzeichen einer gewaltigen Vergrösserung aller Verhältnisse, von
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welcher die Reichsbank unmöglich unberührt Ideiben konnte.In der That ist die durchschnittliche Wechsel- und Lombard-anlage der Reichsbank, an welcher sich die an dieses Institutgestellten Anforderungen am besten messen lassen, von 400 Mill.Mark im Jahre 187(3 auf 810 Mill. M. im Jahre 1898 ange-wachsen; in der gleichen Zeit hat sich ihr durchschnittlicherNotenumlauf von 685 Mill. auf 1125 Mill. M. erhöht. In An-betracht dieser Verhältnisse ist es nur natürlich, dass sichallenthalben die Frage aufdrängt, ob die Mittel und Rechte derReichsbank noch genügten und auch während der Dauer des zu