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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
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erfreulichen Aufschwung beruhen, dessen Wirkungen man nichtirgendwelchen Mängeln im Mechanismus der Reichsbank zu-schreiben darf. Wer in wirtschaftlichen Dingen Gesetze machenwill, muss vor allem Bescheidenheit lernen; nur der Stümperkann glauben, alles Ach und Weh aus einem Punkte kurierenzu können. Das müssten schon ganz unmöglich starke Mängelam Organismus unserer Reichsbank sein, welche eine Zins-steigerung, wie wir sie erlebt haben, herbeizuführen vermöchten;und wer glaubt, durch gesetzliche Bestimmungen über die Noten-ausgabe und durch Erhöhung des Grundkapitals der Reichsbankdem deutschen Geldmarkte für die Zukunft starke Anspannungenersparen zu können, der hat die Anfangsgründe des verwickeltenGeld- und Kreditwesens noch nicht begriffen.

Freilich darf diese Erkenntnis nicht zur völligen Gleich-giltigkeit gegenüber der gesetzlichen Normierung des Notenwesensausschlagen. Von den grossen Fragen der Zentralisierung, derBeschränkung des Einflusses der staatlichen Finanzverwaltung,der Abgrenzung des den Notenbanken gestatteten Geschäftskreisesund anderen mehr ganz abgesehen, wird wohl niemand das Zu-geständnis verweigern können, dass beispielsweise aus einer allzustarken und starren Einschnürung der Notenausgabe hin und wiederbedenkliche Unzuträglichkeiten, ja sogar grosse Gefahren für dieganze Volkswirtschaft entstehen können; man denke nur an dieverhängnisvolle Wirkung des Kontingentierungs-Systems derenglischen Peels-Akte, welches notorisch die Krisen von .1847,.1857 und 1866 beschleunigt und verschärft hat. Geringere Be-deutung wird von zahlreichen Kennern der Bemessung des Grund-kapitals der Notenbanken beigelegt. Wer auf dem Standpunktesteht, dass die Bedeutung des Grundkapitals lediglich in seinerEigenschaft als Garantiefonds für etwaige Verluste am Porte-feuille bestehe, der mag leugnen, dass bei einer vorsichtigenBankleitung das Grundkapital überhaupt zu klein sein könne.Aber dieser Standpunkt hat eben doch nur eine sehr bedingteBerechtigung, und vor allem: für unsere deutschen Verhältnissetrifft er überhaupt nicht zu. Die Reichsbank hat ihre eigenenMittel nicht wie die Banken von England und Frankreich als reinen Garantiefonds in Effekten immobilisiert, sondern sieverwendet dieselben, soweit sie nicht in ihren Geschäftsgrund-stücken festgelegt sind, als Betriebsfonds, namentlich zur Kredit-