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Gläubigern der Bank. Die Yenvendung der eigenen Mittel imWechsel- und Lombardgeschäft wird nicht etwa dadurch erklärt,dass sich das Grundkapital mit Vorteil auch als Betriebsfondsverwenden lasse, sondern damit,, dass es seine Funktion alsGarantiefonds am zuverlässigsten erfülle, wenn es nicht inEffekten festgelegt sei, sondern im Wechsel- und Lombardgeschäftmitarbeite und so dauernd liquid bleibe. Die Erhöhung von Grund-kapital und Reservefonds um zusammen 60 Mill. M. werdeausreichen, um das Bankkapital in den Stand zu setzen, alsGarantiefonds den weitestgehenden Anforderungen zu entsprechen;sie berücksichtige gleichzeitig die fortschreitende Festlegungeines Theiles der eigenen Mittel der Reichsbank in .Ge-schäftsgrundstücken und genüge für die in Zukunft zu er-wartende weitere Entwickelung der Lombardanlage, für welche,da sie als Notendeckung gesetzlich nicht zugelassen ist, nurdas eigene Kapital der Bank, sowie ein Teil der Girogelderverfügbar sei.
Diese Ausführungen enthielten, genau betrachtet, nicht eineBegründung der vorgeschlagenen Kapitalsvermehrung, sonderneine Begründung für das Unterbleiben einer stärkeren Kapitals-vennehrung, als sie die Regierung in Vorschlag brachte; ja mankann sagen, die in der Begründung vorgebrachten Thatsachenhätten ebenso gut gegen jede Kapitalsvermehrung ins Feld ge-führt werden können. Sobald man das Grundkapital einerNotenbank im wesentlichen nur als Garantiefonds gelten lassenwill, muss man zugeben, dass eine Kapitalsvermehrung aus diesenwesentlichsten Gesichtspunkten nicht geboten war; denn die Ge-schäftsverluste, welche die Reichsbank bisher erlitten hat undwelche sie bei einer vorsichtigen Leitung überhaupt jemals er-leiden kann, stehen in gar keinem Verhältnis zu der Grösse desgegenwärtigen Grundkapitals, welches heute schon als Garantie-fonds der weitestgehenden vYnforderung mehr als genügt. Auchdie Zwecke, welche nach den Motiven durch die Erhöhung desBankkapitals beiläufig erreicht werden sollen, werden bereitsdurch die bisherigen Mittel der Bank ausreichend erfüllt. DieFestlegung in Geschäftsgrundstücken beträgt etwas mehr als35 Mill. M., ist also nicht viel grösser als der Reserve-fonds. Die Lombard-Anlage ist ferner stets beträchtlich hinterdem nicht immobilisierten Teil der eigenen Mittel der Reichs-