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zielmng des Notenrechtes, wäre der einfachste Weg zur Beseitigungdieses Missstandes; aber in Anbetracht der partikularistischenGesinnungen, welche im Bundesrat und in mächtigen Parteiendes Reichstages vorherrschen, ist dieser Weg ungangbar. Aberauch jede blosse Einschränkung des Notenrechtes der Privat-notenbanken erschien bei der herrschenden Stimmung alsaussichtslos. Der Gesetzentwurf brachte deshalb eine Überraschung,indem er bestimmte, es sollte den Privatnotenbanken fernerhinnicht gestattet sein, unter dem Diskontsatz der Reichsbank zudiskontieren; denjenigen Privatnotenbanken, welche sich nicht zurUnterwerfung unter diese Vorschrift verpflichten würden, werdeder Bundesrat gemäss der ihm zustehenden Befugnis das Noten-
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recht entziehen.
Als diese Bestimmung des Gesetzentwurfes bekannt wurde,war die Zustimmung des Bundesrates bereits eine Thatsache.Wider Erwarten hatte Bayern ihrem Zustandekommen nicht nurzugestimmt, sondern sogar wesentlich dazu beigetragen. Diebayrische Regierung war in Übereinstimmung mit der Leitungder Bayerischen Notenbank der Ansicht, dass dieses Institut auchbei der Bindung des Diskontsatzes werde bestehen und eine«rspriessliche Wirksamkeit entfalten können. Ihre Zustimmungmag nicht zum wenigsten dadurch veranlasst worden sein, dassdie bayrische Notenbank selbst in gewissen Teilen ihresTerritoriums, z. B. in der Rheinpfalz, der scharfen Konkurrenzder kleineren Notenbanken ausgesetzt ist, die ihren Diskontsatzin der Regel unterbieten.
Dagegen stiess die Bindung des Diskontsatzes der Privat-notenbanken bei denjenigen kommerziellen Kreisen, welche ausdem billigeren Satze dieser Institute bisher Vorteil gezogen hatten,sofort auf starken Widerspruch, und bereits bei der erstenLesung des Entwurfes zeigte es sich, dass diese Bindung,wenigstens in der vom Bundesrate genehmigten Fassung, keineAussicht auf Annahme habe. Während vor 25 Jahren der Reichs-tag dem Bundesrate die Errichtung der Reichsbank förmlich ab-nötigte, ist heute der Reichstag partikularistischer als die berufeneVertretung der einzelstaatlichen Interessen; auch ein Erfolg derausschlaggebenden Stellung des Zentrums!
Bei den langwierigen und verwickelten Verhandlungen, welchesich in der Bankkommission und im Plenum des Reichstages
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