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über diese Frage entspannen und deren Ergebnis bis zuletztzweifelhaft war, wurde die Bindung des Diskonts der Privat-notenbanken mit einer anderen Frage vermengt, mit der Frage,ob der Reichsbank in Zukunft verboten werden solle, Wechselbestimmter Qualität zu einem niedrigeren als ihrem offiziellenSatz, zu dem sogenannten Privatdiskontsatz, anzukaufen.
Beide Fragen stehen mit einander in einem interessantenhistorischenZusammenhang. Zuerst waren es die Privatnotenbankengewesen, welche die Praxis einführten, Wechsel unter ihremoffiziell bekannt gemachten Satz zu diskontieren. Die Reichsbankempfand dieses Verfahren gewissermassen als unlauteren Wett-bewerb und legte, da diese Praxis gegen den Wortlaut desBankgesetzes verstiess, das von den Notenbanken die öffentlicheBekanntmachung ihres Diskontsatzes verlangt, beim BundesratBeschwerde ein. Der Bundesrat jedoch gab dieser Beschwerdenicht statt, und nun begann die Reichsbank selbst, sich diePraxis der Privatnotenbanken anzueignen. Freilich kaufte sienur in Zeiten lliissigen Geldstandes "Wechsel unter ihrem offiziellenSatz an, und zwar Wechsel auf einen bestimmten Mindestbetragund von bestimmter Laufzeit, deren Unterschriften ein gewissesMinimum von Wechselkredit repräsentierten. In Berlin , wo der-artige Wechsel leicht auf der Börse zum Marktdiskontsatz unter-gebracht werden können, hat die Reichsbank niemals Wechselzum Privatsatz angekauft ; der Provinz hat sie durch den Privat-satz in gewissem Umfange die Vorteile des zentralen Börsen-platzes ersetzt.
Die Agrarier bekämpften nun bei den Verhandlungen überdas neue Gesetz den Privatdiskont, weil dieser angeblich eineungerechtfertigte Begünstigung des Grosskapitals sei. Sie stelltendeshalb Anträge, welche der Reichsbank für die Zukunft dasDiskontieren unter ihrem offiziellen Satz verbieten sollten, sei esmit oder ohne Verbindung mit dem A r erbot für die Privat-notenbanken, Wechsel unter dem Satz der Reichsbank anzukaufen.
Die Leitung der Reichsbank erklärt jedoch mit grösstemNachdrucke, auf die Praxis des Privatdiskonts nicht verzichtenzu können. Nur durch diese Praxis sei es der Reichsbank möglich,in Zeiten flüssigen Geldstandes die nötige Fühlung mit demWechselmarkte aufrecht zu erhalten und ihrem Portefeuille eingewisses Quantum erstklassiger Wechsel zu sichern. Auch stelle