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so bedeutet doch der Artikel 5 des nexien Gesetzes einen wesent-lichen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustande. Es istwold anzunehmen, dass die Reichsbank, sobald sie auf die un-gehinderte Durchführung ihrer -Diskontpolitik Wert legt, einenSatz von mindestens 4 °/ 0 halten wird, und in diesem Falle sinddie Privatnotenbanken strikte an die Kate der Reichsbank gebunden.Auch in Zeiten flüssigen Geldstandes, wenn die Reichsbank einenDiskont von weniger als4°/ 0 hält, wird es den Privatnotenbanken nichtmehr möglich sein, die Reichsbank im Diskontgeschäft in derselbenWeisezu unterbieten, wie bisher. Aus einer Anlage zu der Regierungs-vorlage geht hervor, dass die Rentabilität der durchschnittlichenWechselanlage der Privatnotenbanken, mit alleiniger Ausnahmeder Sächsischen Bank, um mehr als das 1 / i %, welches das Gesetzfür die Zukunft zulässt, geringer war als diejenige der Reichsbank.Bei der Frankfurter Bank hat die Differenz gegenüber der Reichs-bank im Durchschnitt der Periode 1876 bis 1897 sogar 0,85 %betragen, ja in einzelnen Jahren besonderer Geldflüssigkeit hatsie mehr als ein volles Prozent ausgemacht. Sollte das neueGesetz die Wirkung haben, einzelne der kleineren Notenbankenzu einem Verzicht auf ihr Notenrecht zu bewegen, so wäre auchdiese Nebenwirkung im Interesse der Einheitlichkeit des deutschenGeldwesens mit Freuden zu begrüssen. Dass die Geschäftsweltin den betreffenden Territorien darunter nicht zu leiden hätte,zeigt die Entwickelung in Norddeutschland, wo leistungsfähigeKreditinstitute ohne Notenausgabe die Dienste der Privatnotenbankenvoll und ganz ersetzen.
V.
Damit haben wir den Inhalt des neuen Gesetzes, soweit ervon allgemein wirtschaftlichem Interesse ist, erledigt. Von seinenübrigen Bestimmungen ist am wichtigsten die Neuregulierung derVerteilung des Reingewinnes der Reichsbank zwischen demReiche und den Anteilseignern.
Im Bankgesetze von 1875 war die Gewinnverteilung infolgender Weise geregelt:
Die Anteilseigner erhielten eine Vordividende von 4'/ 2 "/ 0 -Vom Überschusse wurden zunächst 20 % dem Reservefondszugeschrieben. Der weitere Üborschuss wurde zwischen den