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Studien über Geld- und Bankwesen / von Karl Helfferich
Entstehung
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Es ist deshalb mit Freuden zu begrüssen, dass dieReichsregierung sich zur Einbringung einer Münznovelleentschlossen hat, deren wichtigster Zweck es ist, das deutsche Geldwesen aus dem anscheinend verewigten Ubergangsstadiumheraus durch eine auf etwa ein Jahrzehnt sich erstreckendeOperation in einen befriedigenden Endzustand zu führen.

Bei dem Versuch, die hinkende Goldwährung zu beseitigen,müssen die Erfahrungen, welche seither hinsichtlich des Be-darfes an Silbergeld gemacht worden sind, wohl berücksichtigtwerden. Schon jetzt, wo die Thaler gesetzliches Zahlungsmittelbis zu jedem Betrag sind und wo weder für das Reich noch fürdie Reichsbank die Verpflichtung besteht, sie gegen Goldgeldumzuwechseln, macht sich das vorhandene Ubermass unangenehmfühlbar. Wenn auch die Reichsbank nicht verpflichtet ist, Reichs-goldmünzen gegen Thaler auszutauschen, so hat doch ihre Praxis,auf "\ erlangen ihre Zahlungen in Gold zu leisten, während sienicht nur die Annahme von Thalern, sondern auch wenigstensin ihren Geschäftsräumen die Annahme von Reichssilbermünzenin beliebig hohen Beträgen nicht verweigert, dazu geführt, dassder vom Verkehr nicht benötigte Teil des Silberumlaufes sichstets in der Reichsbank ansammelt. Gegenüber den Reichs-silbermünzen aber besteht für das Reich die formelle Ver-pflichtung der Einwechselung gegen Gold, und es ist wohl denkbar,dass bei einer Umwandlung des ganzen noch vorhandenen Thaler-vorrates in Reichssilbermünzen die Reichskasse in Ungelegen-heiten kommen könnte, namentlich in Zeiten von Krisen undvon allgemeiner Vertrauenserschütterung. Deshalb ist Wertdarauf zu legen, dass bei der endgiltigen Ordnung des deutschenGeldwesens für die Gesamtausgabe von Reichssilbermünzenein Betrag in Aussicht genommen wird, der das Bedürfnisdes Verkehrs nicht überschreitet und deshalb auch in Zeiteneiner Erschütterung des Staatskredits vom Verkehr festge-halten wird.

Andererseits darf der Betrag von Reichssilbermünzen nichtso knapp bemessen werden, dass daraus eine Belästigung deskleinen Verkehrs entstehen könnte. Da der Reichsbank die Auf-gabe zugewiesen worden ist, für die örtliche Regulierung desScheidemünzumlaufs Sorge zu tragen eine Aufgabe, die siedurch die Annahme von Scheidemünzen in beliebigen Beträgen