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2 (1900) Enthaltend Buch 3 (Handelsgeschäfte; §§ 343 - 473)
Entstehung
Seite
1267
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Handelskauf. Z 373. 126?

der Empfangnahmc im Verzüge ist, kann der Verkäufer sich jederzeit zum Verkauf derWaare entschließen (R.O.H. 9 S. 34 u, 118). In Bolze 4 Nr. 723 wurde ein Selbst-hilfeverkauf nach 2 Jahren für rechtsgiltig erachtet. Das Reichsgericht fügt dem hinzu,daß der Verkäufer aber nicht zum Zwecke absichtlicher Schädigung des Käufers denVerkausstermin hinausschieben darf (R.O.H. 21 S. 158: Bolze 9 Nr. 395; R.G. 41S. 64). Dem steht grobe Fahrlässigkeit gleich (R.G. 36 S. 89; Bolze 14 Nr. 441:Verkäufer hatte die Waare 5 Jahre liegen lassen, inzwischen sind große Lagerspesenerwachsen, veränderte Konjunkturen eingetreten). Dagegen geht es zn weit, wenn Garcis-Fuchsbergcr (Note 69) und Willcnbiichcr (Anm. 16 zu Art. 343) den Verkäufer schon dafürverantwortlich machen, daß er in eineroffenbar vorübergehenden Baisse" verkauft.Das wird sich einer Kursströmuug wohl kanm ansehen lassen, ob sie vorübergeht.Durch eine Klage auf Abnahme begiebt sich der Verkäufer des Rechtes auf denSelbsthilfevcrkauf nicht (R.O.H. 23 S. 190), selbst wenn ein Urtheil auf Abnahmeergeht (Bolze 10 Nr. 468), anch nicht durch erfolgte Niedcrlegung (vcrgl. oben Anm. 16).Aber übermäßige Verzögerung des Selbsthilfcvcrkaufs kann nntcr bcjondcrcn Umständenals Verzicht angesehen werden (R.O.H. 23 S. 83; vcrgl. Anm. 129 im Exkurse zuZ 374). Auf jeden Fall darf der Käufer, wenn der Verkäufer ihm mitgetheilt hat,daß er sich für den Sclbsthilfcverkanf entschlossen habe, davon ansgchcu, daß derselbenunmehr ohne ungebührliche Verzögerung erfolgen werde; eine gleichwohl eintretendeungebührliche Verzögerung bewirkt, daß der Käufer den Selbsthilfevcrkauf uicht gegensich gelten zu lassen braucht (R.G. 36 S. 90).k) Daß der Sclbsthilfevcrkaiif rite erfolgt ist, hat der Verkäufer zu beweisen.K) Welches ist die Folge, wem, der Selbsthilfevcrkauf nicht rito erfolgt ist? Der Selbst-Am»,32hilfeverkauf ist daun gesetzlich unzulässig, uud der Kaufer braucht ihu nicht gegen sichgelten zu lassen. Aber auch der Verkäufer nicht. Hierüber und über die weiterenKonsequenzen dieses Standpunktes siehe oben Anm. 15.

Ist es dem Verkäufer unmöglich, die gesetzlichen Formen zn be-Anm.3Zobachten, so folgt daraus, daß die Befugnisse des H 373 nicht ausgeübt werdenkönnen, nicht, daß cr sich über diese Form hinwegsetzen kann.

Hat, um ein Beispiel von Unzulässigkcit zu geben, der Verkäufer einen frei-Anm.34händigen Verkauf ohne amtliche Personen selbst nntcr der Hand bewirkt, so gilt dieserVerkauf dem Käufer gegenüber nicht, selbst wenn dabei ein höherer Preis erzielt ist,selbst wenn sich der Käufer etwa durch Mitbictcn dabei bcthciligt hat (R.O.H. 19S. 92; 20 S. 24). Aber anch dem Verkäufer gegenüber gilt ein freihändiger Verkaufnicht, und er kann, wenn noch res intsKra, ist, er also noch diejenige Waare, aufdie der Käufer einen Anspruch hat, zum Verkauf stellen kaun, nunmehr den Selbsthilfe-Verkauf vornehmen (R.G. 41 S. 63).

Einen formell ungiltigen Verkauf braucht der Käufer übcr-A>»».35Haupt auch dann nicht gegen sich gelten zu lassen, wenn er gegendenselben keinen Einspruch erhoben hat. Er vcrlicrt also dadurch nichtdas Recht, die Mängel des Selbsthilsevcrkaufs zu rügen, daß er beobachtet hat,wie er fehlerhaft vor sich ging, und sich nicht eingemischt hat (vcrgl. R.G. bei Gruchot28 S. 1066; Bolze 20 Nr. 505; 21 Nr. 484). Aber unter Umständen kann in demVerhalten des Käufers zu den Abweichungen ein stillschweigender Dispens erblicktwerden (R.O.H. 19 S. 92). Dispens an sich ist jedenfalls zulässig (R.O.H. 19 S. 92;2V S. 24), wie überhaupt die Parteien vereinbaren können, daß der Ver-kauf in anderer Form erfolgt, als das H.G.B, dies vorschreibt (Bolze 1 Nr. 1028);z. B. freihändig (Bolze 16 Nr. 428). Unter Umständen kaun sogar in dem Schweigenaus die Ankündigung des freihändigen Verkaufs eine Zustimmung zu demselben liegen(Bolze 11 Nr. 390).

Uebcrhaupt aber ist hier nochmals zu betonen, daß unser Z 373 nur dann Platz Anm.3Sgreift, wenn der Verkäufer die Folgen des Annahmeverzugs des Käufers ziehen will.Stellt er sich auf den Standpunkt, daß der Käufer im Abnahmcverzuge, also im

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