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2 (1900) Enthaltend Buch 3 (Handelsgeschäfte; §§ 343 - 473)
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1609
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über die Führung des Handelsregisters. 160S

Anlaac 1.

Amtsgericht')

Blatter, die neben dem Rcichsanzeigcr bestimmt sind,für die Bekanntmachungen.

aus demHandelsregister

aus dem GenvssenschaftSrcgister

bei kleinerenGenossenschaften.-)

bei anderenGenossenschaften.

') Der Bezeichnung des Amtsgerichts ist in Klammer diejenige des Oberlandcsgcrichtsbeizufügen, zu dessen Bezirke das Amtsgericht gehört.

") Bei kleineren Genossenschaften finden die Bekanntmachungen nur in einem einzigenBlatte neben dem Reichsanzeiger statt (Genossenschaftsgesetz Z 156).

Anlaste 2.

Benachrichtigung der Organedes Handclstandes von neueingetragenen Firmen.

In das Handelsregister des Amtsgerichts in....................................................................

sind aus dem Bezirke der......................................................... in...........................................

während des................ Kalcndcrvierteljahrs 19.......... folgende Firmen neu eingetragen

worden:

Lau-fende

Firma

Ort der Nieder-lassung;

Bezeichnungdes Einzelkaufmannsoder der

Bemerkungen.

Num-mer.

Sitz der Gesellschaft.

persönlich hastendenGesellschafter.

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