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Politische Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert / von Georg Kaufmann
Entstehung
Seite
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L6 Einleitung.

band, in die der deutsche Staat zerrissen war. Was an staat-licher Ordnung vorhanden war, das lehnte sich an die Person desFürsten an, und in diesem Zusammenhange erfaßten die Deutschen ,möchte man sagen, erst wieder den verloren gegangenen Staats-gedanken. Ferner sührte diese Stellung dazu, daß gute Fürsteu,ja nicht selten auch tyrannische Wüstlinge in Momenten einergnädigen Laune einem Einzelnen, einem Dorfe, einer Stadt odereiner ganzen Landschaft in drängender Gefahr als hilfreiche Engelerschienen. Dann vergaß man rasch allen Kummer, und die Er-inneruug an solche Akte festigte die monarchische Gesinnung oderrichtiger die persönliche Anhänglichkeit, die damals die Stelle derVaterlandsliebe vertrat. In einer kräftigen, offenbar durch dieSchrecken der Zeit geläuterten Form kam dies Gefühl zum Aus-druck in der Erklärung des Rats der kleinen Ackerftadt Mecken-heim vom 21. September 1797, in welcher er dem Verwalter desKantons Bonn sein Fernbleiben von der Errichtung des Freiheits-baumes begründete:

Unsere alte Rcgicrungsart kennen wir und lebten ruhig nnd zu-frieden: noch erinnern wir uns, als unser gnädigster Landesfürst nach demschrecklichen Braude des hiesigen Städtchens wie ein Vater nnter seinen Kin-dern in unserer Mitte stand. Tiefe Auftritte werden wir nie vergessen,uud wenn es uns nicht mehr erlaubt sein kann, unter unserer vorigenVerfassung und unserem gnädigsten Landesherrn zn leben, so entsagen wirunserer Freiheit, doch uicht unserem Dankgefühl, und erklären, daß wir unsderjenigen Regierungsart unterwerfen, welche Zeit nnd Umstände über unsbestimmen.

Unter diesen politischen und gesellschaftlichen Verhältnissenbildete sich der Staatsgedanke unseres Volkes im 18. Jahrhundert,die persönliche Auffassung, die in ihm vorherrschte, ebenso wie dieentrüstete und zornige Gedankenreihe, die ihn kritisierte und einewürdigere und gesundere Form staatlichen Lebens verlangte.

Der Zusammenbruch der alten Staatsordnung.

Josef II. hatte den Versuch gemacht, die Formen des Reichs-regiments wieder zu beleben und die kaiserlichen Rechte im Diensteder Habsburgischen Hausmacht zu erneuern und zu erweitern. Aberder Versuch scheiterte, und in den Erschütterungen, welche mit den