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Reform und Restauration.
nur ein schwacher Trost, ein Verweisen ans eine unbestimmte Zu-kunft, uud bald nach Hardenbergs Tode (1822) wurde der Gedankean Reichsstände gänzlich zurückgedrängt durch die Verordnung vom5. Juni 1823, daß in den einzelnen Provinzen „Provinzialständeim Geiste der älteren deutschen Verfassungen" eingerichtet werdensollten. Denn diese Provinzialstände waren ganz überwiegend nureine Vertretung des Adels nnd sollten sich auch nicht als Vertreterdes Volkes, sondern als Vertreter ihrer Sonderinteressen fühlen.
Die übrigen Staaten.
Auch in den meisten übrigen Staaten wurden Reformen ver-schiedener Art in Angriff genommen. Österreich freilich verharrtenach knrzen Anläufen in dem alten Zustande, und die Regierungmachte lieber Bankerott (1811), als daß sie die reichen Kräfte desVolkes aus der Gebundenheit löste. So trieb der Staat noch indie Bewegungen des Jahres 1848 hineilt mit Absichten und Ein-richtungen, die seit mehr als einem halben Jahrhundert überlebtwaren und nun widerstandslos zusammenbrachen.
Bayern, Württemberg und Baden hatten in der napoleonischenZeit so viel neue Gebiete erhalten, daß sie schon durch diese That-sache zu erheblichen Veränderungen gezwungen wnrden. In Baden hatten der Großhcrzog Karl Friedrich (f 1811) und sein Nach-folger Großherzog Karl, in Bayern der Minister Montgelas , inWürttemberg König Friedrich I. drückende Vorrechte des Adels unddes Klerus beseitigt und den Gedanken der Gleichheit vor demGesetz und der gleichen Pflicht aller zu den Lasten des Staatesbeizutragen, zur Durchsührung zu bringen gesucht. Das geschahteilweise mit tyrannischer Härte und im Geiste des französischenVorbildes, auch nicht ohne die grellsten Widersprüche und willkür-liche Auswahl: aber es wnrde doch mit vielem alten Schutt auf-geräumt. Alle drei Staaten hielten es ferner für nützlich, denalten Besitz und den neuen Erwerb durch das Band einer Ver-fassung und einer Landesvertretnng zu sichern. Die bayerische wnrde 1818 verkündet und leistete dem Staate gleich den großenDienst, die Fesseln des unglücklichen Konkordats abzustreifen, zudem sich der ungeschickte Unterhändler in Rom hatte verleiten lassen.