Umschlag in der Auffassung des Artikels 13.
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Georg Heinrich am 28. Januar 1814 für seine Gesamtbesitzungen,die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont erlasseneu Nerfassungs-und Organisationsdekrets, aus dem oben schon ein Auszug mit-geteilt wurde.
Demnach wir die feste Überzeugung geschöpft habeu, daß die bisherigeStaats- und Finanzeinrichtung unserer beiden Fürstentümer Waldeck nndPyrmont den jetzigen Zeitumständen, besonders bei den außerordentlichenAnstrengungen, denen jeder Staat seit Jahren her schou uutcrgelegcn hat,und jetzt gerade, wo die größte Anspannung und Aufbietung aller Kräftefür den großen Zweck Teutschlands ersorderlich wird, durchaus uicht mehrangemessen ist: daß in Entrichtung vou Abgaben Freiheiten die Freiheit,und Gerechtigkeiten die öffentliche Gerechtigkeit zernichte»! daß durch eiuegleiche Verteilung der StaatSlasten alle Unterthanen nur eiue Furcht, aberauch nur eine Hoffnung haben; daß durch sie der Enthusiasmus der Frei-heit, der wahre Patriotismus, entsteht, welcher, Heller betrachtet, nichtsanders als die Vorstellung der allgemeinen Gerechtigkeit ist: daß die ganzeSteuerlast aber beinahe bisher auf der produzierenden Klasse gelegen, unddaher nicht eine billige gerechte Gleichheit in der Verteilung der Staats-erfordernisse geherrscht, indem ein Teil dazu wenig oder gar nichts, einanderer Teil hingegen öfters über seine Kräfte beigetragen hat: — daßunter die letzteren auch ganz vorzüglich wir gehört haben, indem auSunsern und unsrer Vorfahren Domiuialrevenüeu der Gehalt des größernTeils der Staatsdiener und sonstige außerordentliche Ausgaben, die vondem Gesamtstaate hätten geleistet werden müssen, bestritten siud, ein Grundmit, wodurch nnser fürstliches Hans in eine so große Schuldenlast gestürztworden ist; — daß daher nichts billiger ist, als daß von nun an keineStaatsbürger mehr, so wenig als wir selbst, von unserm Dominial- undPrivatvermögen, in Ansehung der Veitrüge zu deu StaatSbedürsnissen, be-freit werden.
Der § 7 hob „alle Patrimouialgerichtsbarkeit auf ewig auf",§11 alle Exemtionen in Nusehuug der Gerichtsbarkeit: jeder ohneAusnahme sollte bei dem Gerichte, in dessen Distrikt er wohnt,seine erste Instanz haben; der §22 beseitigte alle Exemtionen undFreiheiten bezüglich der Steuern, verordnete im besonderen, daßauch die Privatdomäneu des Fürsten vom 1. April des Jahres1814 an das gleiche Grundgeld zahlen sollten, „wie solches unsereUnterthanen unter dem Namen Kontribution bisher gezahlt haben";§ 23 verfügte, daß „alle übrigen freien Güter uud bisher schatzungs-frei gewesenen Grundstücke... in die Grnndstener gesetzt werden".
Es bezeichnet aber die steigende Macht der Gegenströmung,daß die Privilegierten gegen dieses Dekret im Hauptquartier der