174 Die Entwicklung der Einzelstaaten 1816—1840.
und damit die Negierung in Hannover selbständiger gemacht, undbald darauf beganneu die vorbereitenden Arbeiten für ein neuesStaatsgruudgesetz. Der Göttinger Professor Tahlmann, derdurch seine ruhige Festigkeit in den Tagen des Tumults großesAnsehen bei der Regierung gewonnen hatte, wurde berufen, denEntwurf eines Staatsgrundgesetzes herzustellen, der dann erst imMinisterium berateu und darauf einer aus Vertretern der Re-gierung und der Stände gebildeten Kommission unterbreitet wurde.Die Arbeit zog sich in das Jahr 1832 hinein und kostete harteKämpfe, da die Vertreter der Adelskammer von ihren Privilegiennichts nachlassen wollten, weder zu gnnsten der übrigen Ständenoch zn gnnsten der von der Regierung im Interesse einer besserenOrdnung der Verwaltung gestellten Forderuugeu.
Sie stellten, sagt Springer im Leben DahlmanuS, den Stand der Ritter-schaft als das wahre Schmerzenskind der Gegenwart, die moderne Gesetz-gebung von grimmigem Hasse gegen den großen Grundbesitz erfüllt dar.Sie begriffen nicht, warum ihr privilegierter Gerichtsstand aufhören, denGemeinden eine geregelte Verfassung gegeben werden solle. Der HerrGencralfeldzeugmeister von der Decken meinte, eine freie Gemeindcverfassnugwiderspreche dem monarchischen Prinzip, welches nur durch die Aristokratiedauernd gestützt werde, und als davon die Rede war, auch die adligen Guts-besitzer zu der Gemeinde zu ziehen, gaben alle Vertreter der ersten Kammereine harte Verwahrung zu Protokoll.
Das Staatsgruudgesetz, das aus dieseu Verhandlungen hervor-ging und von den Ständen im März 1833 angenommen wnrde,befriedigte zwar viele Erwartungen uicht, bedeutete aber doch einengroßen Fortschritt. Es knüpfte an die bestehenden Einrichtungenund Zustände an, sicherte dem Könige eine wirkliche Macht undsetzte die Kammern aus Mitgliedern zusammen, die nach ständischeuGruppen gewählt wareu. Die erste Kammer blieb eine Adels-kammer, in der zweiten Kammer bildeten neben einigen Vertreternvon Stiftern und Behörden den Kern 37 Deputierte der größerenStädte und Flecken und 38 Deputierte aus den Grundbesitzern derübrigen Städte und Flecken und des platten Landes. Die Wahlder städtischen Deputierten geschah durch deu Magistrat, die Bürger-vorstcher und durch Wahlmänncr, „die hierzu nach Maßgabe derVerfassung jeder Stadt aus den zu Bürgervorstehern analisiziertenBürgern besonders erwählt" wurden 101). Schou diese Be-