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Die Entwicklung der Einzelstaaten 1815—1840.
waltung eingeleitet und die Organisation der Gerichte verbessert.Auch das Steucrweseu wurde billiger geordnet, wobei die Exem-tionen des Adels durch Ablösung beseitigt wurden.
Acht Jahre dauerte das vormundschaftliche Regiment; am30. Oktober 1823 trat der neunzehnjährige Herzog selbständig dieRegierung an und erhob sofort den Anspruch, alles nach seinerWillkür zu bestimmen. In ihrer fürchterlichsten Gestalt verkörpertedieser junge Mensch die damals von Metternich und seinen Ge-nossen als Grundlage aller menschlichen und göttlichen Ordnunggepriesene Theorie von der absoluten Gewalt des Herrschers. Erwar nicht nur ein liederlicher Patron, sondern ein geradezu ver-ruchter Bursche, und hat es verstanden, in wenigen Jahren alleSchichten des Vvlkes gegen sich in Aufruhr zu bringen, die Kreisedes Adels und der Beamten nicht weniger als die gedrückte Masse,und überdies auch die Machthaber der Welt, vor allem den Königvon England uud seineu Minister, den Grasen Münster . AuSguten Gründen hatte ihn Münster nicht schon mit dem gesetzlichenTermine von achtzehn Jahren, sondern ein Jahr später für mündigerklären lassen, und der junge Herzog hatte aus Metternichs Ratselbst darein gewilligt. Jetzt erklärte er, das sei ein gesetzwidrigerAkt gewesen, und alle Regierungshandlungen, die von der vormund-schaftlichen Regierung uach seinem achtzehnten Jahre vorgenommenwären, seien ungültig, soweit er, der Herzog, sie nicht noch ausdrück-lich anerkenne. Ebenso erklärte er alle Regierungsakte der vor-mundschaftlichen Regierung für ungültig, durch welche über wohl-erworbene Regierungs- und Eigentumsrechte des Herzogs verfügtworden sei (Patent vom 10. Mai 1827). Damit war die Verfassungund die gesamte Gesetzgebung von 1815 — 23 in Frage gestellt.Mit Graf Münster geriet er darüber in einen Streit, der in denbösesten Formen gesührt wurde und dem Herzoge Mehr als allesandere die Gunst der Regierungen entzog? gegen die angesehenste»Männer des Landes aber ging Herzog Karl mit Maßregeln vor,die an türkische Zustände erinnerten. Der Geheimrat Schmidt-Phiseldeck mußte aus dem Lande flüchten, der Oberjügermeistervon Sierstorpff, der sich einer willkürlichen Verordnung nicht fügte,wurde des Landes verwiesen, nnd als das zuständige Obergericht