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der Südslaweu auch für Wien die Reaktion bringen müsse. Alsnun nach der Ermordung des Generals Lamberg in Pesth am27. September 1848 der Kriegsminister Latour die Feldarmee wiedie Festungsbcsatzungen des ungarischen Heeresteils von dem derungarischen Regierung geleisteten Eide entband und allen verfüg-baren Truppen Befehl gab, au die ungarische Grenze zn marschieren,suchten die Wiener Radikalen dies zn hindern und brachten am6. Oktober ein Grenadierbataillon, dessen Kaserne in der VorstadtGumpendorf lag, zur Widersetzlichkeit gegen den Befehl. Der Ver-such, die Grenadiere zum Gehorsam zu zwingen, wurde mit un-zureichenden Mitteln unternommen. Die Meuterer uud die sieuuterstützenden Nationalgarden der Vorstadt blieben Sieger undentfesselten einen Aufstand, der mit Roheiten aller Art und schließ-lich mit der Ermordung des Kriegsministers Latonr, vielleicht destüchtigsten Mannes der Regierung, seine Lust büßte, aber auchdas Maß der Schuld des Radikalismus voll machte. Vergeblichsuchte uuu der Reichstag zu vermitteln und den Kaiser für eineAmnestie zu gewinnen. Dieser verließ vielmehr am 7. OktoberWien zum zweiten Male und begab sich nach Olmütz , von wo er ineinem Manifeste die Völker Österreichs gegen die Anarchie aufrief,„die Wien mit Brand und Mord erfülle". „Wer Österreich, werdie Freiheit liebt, schare sich um seinen Kaiser." Ein Teil derMinister und der Reichstagsabgeordneten verließ ebenfalls Wien ,aber andere blieben zurück: der Reichstag war beschlnßsähig, ver-trat die gesetzliche Autorität und wurde wenigstens mit Wortenauch vom Kaiser als solche anerkannt. Die Militärpartei sorgteaber dafür, daß dem keine Folge gegeben wurde, und auf dieVersuche des Neichtags zu vermitteln nnd den Anmarsch derTruppen auf Wien zn hindern, antwortete Windischgrätz ab-lehnend: er behandelte Wien schlechtweg als Rebellenstadt. DerReichstag antwortete darauf mit dem Beschluß: „Alle vom FürstenWindischgrätz gegen die Stadt Wien ergriffenen Maßregeln sindungesetzlich, seine Vollmachten ungültig;" und er konnte sich dafürauf formelle uud sachliche Gründe berufen. Aber von solchenGründen hing die Entscheidung längst nicht mehr ab. Die höchstenTräger der Staatsordnung, der Kaiser, das Ministerium uud der