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Politische Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert / von Georg Kaufmann
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Die Reaktion von I8S01858, im besonderen in Prenßcn.

ganz unerträglich geworden, seit sie in demselben Ort und oft inderselben Straße nebeneinander treten, je nachdem die eine Reiheder Nummern zu einem reichen, die andere zu einen: Proletarier-viertel geschlagen werden. In Berlin stimmten seitdem regelmäßigMinister in der dritten Klasse, weil in ihrem Stadtteile einigeFinanzgrößen die erste und zweite Klasse allein füllten, und ähn-liche Fülle zeigt jede größere Stadt von 1898. Überdies wirdnicht das wirkliche Einkommen, sondern nur das besteuerte Ein-kommen zu Grunde gelegt, und Leute, die überschuldet sind undalso der Unabhängigkeit und socialen Bedeutung, die man mit demgrößeren Einfluß bei der Wahl ehren nnd gewinnen wollte, ganzentbehren, wählen in der ersten und zweiten Klasse, und sperrensie den thatsächlich besser Gestellten, weil sie rechtlich als Besitzergroßer Grundstücke gelten und danach besteuert werden. Die Wahlist indirekt. Für ländliche Bezirke ist diese Art der Wahl durchWahlmänner vielleicht angemessen, für größere Städte ist sie da-gegen eine geradezu peinliche Erschwerung.

Die Wahlen nach dieser Verordnung fanden znm ersten Maleim Juli 1849 statt, unter den: Eindruck der Kämpfe, in denenPreußens Truppen die Aufstände in Baden, in der Pfalz, inDresden, in Breslau , in Jserlohn niedergeworfen hatten. DieDemokratie fühlte, daß ihre Zeit vorbei sei und enthielt sich derWahl, wozu ihr auch noch der Bruch der Verfassung durch dieVerordnung über das Wahlrecht vom 30. Mai 1849 besonderenAnlaß oder Vorwand bot. Die Beteiligung au den Wahlen waranch sonst sehr gering, aber das Ergebnis war doch keineswegsganz im Sinne der Reaktion. Die gemäßigt Liberalen waren fastgleich stark wie die reaktionäre Rechte, und sie stritten so wackerund so erfolgreich, daß sie die wichtigsten konstitutionellen Rechteder Verfassung bewahrten.

Am 31. Januar 1850 erklärte der König die so revidierteVerfassung für endgültig festgestellt, ließ sie in der Gesetzsammlungveröffentlichen und beschwor sie am 6. Februar in einer feierlichenSitzung beider Häuser im Rittersaal des Schlosses. Mit ihmschwuren die Münster und die Abgeordneten.

Diese Verfassnng bildet noch bis heute das Grundgesetz des