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Geschichte der organischen Naturwissenschaften im neunzehnten Jahrhundert : Medizin und deren Hilfswissenschaften, Zoologie und Botanik / von Franz Carl Müller
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Revaccination.

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Stromeyer, Peter Frank, Heim, Hufeland, in Italien LuigiSacco . Schon 1802 wurde die Schutzpockenimpfung in Ostindienverbreitet, 1800 in Amerika , 1853 folgte der gesetzliche Impf-zwang in England , aber langsam lies; der Eiser nach, es erhobendie Jmpfgegiier ihr Haupt und betonten, das; das Verfahren auchgroße Gefahren (Übertragung ansteckender Krankheiten) in sich birgt.Ferner hatte man die Erfahrung gemacht, daß der Schutz keindauernder ist und geimpfte Personen in späteren Jahren an denPocken tötlich erkranken können. Dazn kam die Beobachtung, das; beisolchen Individuen, die als Kinder geimpft worden waren, in denJugendjahren die Vaccination ein zweites Mal erfolgreich durch-geführt werden kann. Diese Thatsachen bestimmten die Forscher,auf dieRevaccination" ausmerksam zu machen, und die Re-gierungen, dieselbe gesetzmäßig festzulegen. Hierbei ging Deutsch-land voran; schon 1829 wnrde dieselbe in Württemberg beschlossen,1834 in der preußischen Armee eingeführt und durch das ReichS-Jmpfgesetz vom Jahre 1874 für das ganze Reich zur Pflichtgemacht.

Das oben augedeutete Nachlassen der Begeisterung, sowie daSAuftauchen verschiedener Einwände veranlaßten den Gesundheitsratvon London , in der ganzen gebildeten Welt eine Enquete überfolgende vier Fragen anzustellen:

1. Ist ein Zweifel vorhanden, daß die erfolgreiche Vaccina-tion den Personen, welche ihr uuterworfeu wurden, in den meistenFällen Schutz gegen die natürlichen Blattern gewährt nnd einebeinahe absolute Sicherheit vor dem Tode durch diese Kraukheit?

2. Liegt eiu Grund vor, zu glnubeu oder zu vermuten, daßvaccinierte Personen dadurch, daß sie weniger empfänglich für dieBlattern sind, empfänglicher werden für andere Infektionskrank-heiten, oder für Stropheln und Phthisis, oder daß auf ihre Ge-sundheit in einer anderen Art durch die Impfung nachteilig ein-gewirkt wird?

3. Hat die Erfahrung Veranlassung gegeben, zu glauben oderzu vermuten, daß durch die Lymphe eines echten Jennerschen Bläs-chens auch syphylitische, skrophulvse uud andere konstitutionelleKrankheiten übertragen werden können uud daß ein gebildeter Arzt