Beerdigungswescn.
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sei noch angeführt, daß die Hygieine sich mit der chemischen Unter-suchung der Luft (auf Ozon, Kohlensäure, gasförmige Beimischungen,wie Kohlenoxyd, Schwefelwasserstoff und Ammoniak) abgiebt unddaß man den Anfang gemacht hat, die in der Luft enthaltenenKeime durch Kulturen nachzuweisen (Miauel, Cohn). — Wirstehen jedoch hier noch im Bersuchsstadium, das aber zweifellos einegroße Zukunft hat. —
Es ist selbstverständlich, daß sich die Wirksamkeit der Hygieineauch auf diejenigen Orte ausdehnt, wo wir unsere Toten bestatten,auf die Kirchhöfe. Früher begrub man die Leichen mitten in denStädten, rings um die Kirchen herum und eine sanitäre Kontrolledarüber gab es nicht, erst allmählich rang sich die Erkenntnis durch,daß es besser ist, die Kirchhöfe vor die Städte zu verlegen unddie jüngste Zeit brachte den Kampf gegen das Begraben überhaupt,und die Bewegung für die Feuerbestattung. Man hat aus denUntersuchungen von Pettenkofer gelernt, daß Friedhöfe an sichkeine Gefahr für die Umgebung bringen, wenn der Boden die ge-eigneten Eigenschaften hat; daß in der Nähe der Begräbnisplätzeoder auf denselben keine Brunnen gegraben werden dürfen, ver-steht sich von selbst. Von allen Staaten Deutschlands ist Bayern mit der Schaffung von Leichenhallen vorangegangen, dortselbstwurden auch vor kurzem die sogenannten Reihengräber eingeführt.Die Beerdigung in Grüften, welche in den Kirchen gelegen sind,ist verboten, ebenso das Ausstellen der Leichen in den Kirchen. —In einem geordneten Staatswesen wird keine Leiche der Erde über-geben, wenn nicht eine amtliche Leichenschau vorhergegangen ist.Dieselbe ist iu den meisten Staaten eine doppelte, nämlich imSterbehause kurz nach dem Eintritts des Todes und bevor dieLeiche weggebracht wird, uud auf dem Kirchhofe vor der Beerdigung.Die letzte Leichenschau steht meist den Amtsärzten zu. Es wirddurch diese Anordnung vermieden, daß Scheintote begraben werdenund festgestellt, ob der Verlebte an Selbstmord, durch fremde Handoder an einer ansteckenden Krankheit zu Grunde gegangen ist. Daauch der behandelnde Arzt veranlaßt wird, den Leichenschein zuunterschreiben, so wird auf diese Weise dem Kurpfuschertum ent-gegengearbeitet. Endlich hat die offizielle Leichenschau den Zweck,
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