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Geschichte der organischen Naturwissenschaften im neunzehnten Jahrhundert : Medizin und deren Hilfswissenschaften, Zoologie und Botanik / von Franz Carl Müller
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VI. Hygieine.

eine genaue Sterbestatistik zu liefern. In Osterreich wurde am16. März 1861 eine ausführliche Instruktion für die Leichen-beschauer erlassen, die nachahmungswerte Bestimmungen enthält.

Während bei unseren Heidllischen Vorfahren und heute nochin vielen Ländern der Erde die Leichenverbrennung geübtwurde und wird, hat das Christentum die Beerdigung eingeführt,gegen welche in jüngster Zeit wieder von mancher Seite Stelluuggenommen wird. Es haben sich ethische, religiöse und juristischeBedenken gegeu die Leichenverbrennung geltend gemacht, man hatdeshalb folgende Bedingungen zu stellen: sie darf nicht in einerWeise vorgenommen werden, daß dadurch das Gefühl der Hinter-bliebenen verletzt wird, sie muß rasch absolviert sein, die Aschen-reste müssen rein sein und dürfen nur einen kleinen Raum ein-nehmen, durch die Verbrennung selbst darf die Nachbarschaft nichtbelästigt werden; auch dürfen die Kosten nicht höher sein wie beider Beerdigung. Um die Bedenken der Juristen zu zerstreuen,knüpfte Kerschensteiner uoch weitere Forderungen an die fakul-tative Leichenverbrennung: Abgabe einer ausführlichen Kranken-geschichte von seiten des behandelnden Arztes; Revision derselbendurch den die Leichenpolizei überwachenden amtlichen Arzt und imFalle der Nichtbeaustandung Hinterlegung der Krankengeschichte vorGericht; Vornahme einer vollständigen Sektion von Seite eineswohlunterrichteten, hierzu iu Pflicht genommenen pathologischenAnatomen. Aufnahme eines genanen Sektionsprotokolles, und imFalle kein Bedenken besteht, Hinterlegung desselben bei Gericht.Fortlaufende Nummerierung der Aschenüberbleibsel, Entnahme einerProbe und Hinterlegung derselben zum gerichtlichen Akt mit dergleichlautenden Nummer. Es ist ohne weiteres klar, daß dieLeichenverbrennung für große Städte, in denen die Friedhöfeimmer weiter hinaus gelegt werden müssen, so daß der Leichen-transport und der Besuch der Gräber immer mehr erschwert wird,sowie in Kriegszeiten, wo zu gleicher Zeit viele Leicheu von Menschenund Tieren anfallen, vorteilhafter ist. Auch denjenigen, welche inder Bestattung durch Feuer etwas Edleres sehen, wie im Begrabenunter der Erde, kann nicht Unrecht gegeben werden. Vou allenBorrichtungen für die Verbrennung hat sich am besten der