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Geschichte der organischen Naturwissenschaften im neunzehnten Jahrhundert : Medizin und deren Hilfswissenschaften, Zoologie und Botanik / von Franz Carl Müller
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Bergistungcn.

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der Gifte und deren Nachweis vor dem Gerichte gehört zu denschwierigsten Aufgaben des Gerichtsarztes und Gerichtschemikers.Ähnlich wichtige Schlüsse, wie sie ans Blutflecken gezogenwerden, können unter Umständen auch von Haaren abgeleitet werden,welche sich an den Händen der Ermordeten oder an Gegenständen,mit denen sie getötet wnrden, vorfanden. Der erste, welcher denNachweis lieferte, daß die in den Händen einer Leiche gefundenenHaare keine Menschen- sondern Tierhaare waren, war Ollivier(1828), welcher auch schon damals ans den Wert der mikroskopischenUntersuchung aufmerksam machte; später erschienen eingehende Studienvon Falck (18S6) und von E. P. Pfaff (Das menschliche Haar,1869), in welchen schon die meisten, dem Gerichtsarzte in solchenFällen üblicher Weise gestellten Fragen beantwortet sind. Derselbemuß entscheiden, ob die vorliegenden Haare vom Menschen odervom Tiere stammen, ob die Haare ausgefallen oder ausgerissenwurden, ob sie mit einem stumpfen oder scharfen Instrument ab-getrennt wurden. Was die Farbe der Haare betrifft, so habendie Untersuchungen ergeben, daß dieselben bei verwesenden Leicheneine rotbraune Färbung annehmen, so daß man also nach Umlaufeiniger Zeit nicht mit Gewißheit von der Farbe auf den etwaigenThäter schließen kann. Schließlich wurden noch Untersuchungenvon Orfila und Oesterlen angestellt, mir Hilfe deren man dieIdentität eines lebenden Individuums oder einer Leiche feststellenkann.

Die gerichtliche Medizin hat auch vft die Aufgabe, zu ent-scheiden, welches die Gründe der gar nicht so seltenen plötzlichenTodesfälle sind, bei denen man auf den Gedanken kommen kann,daß eine Vergiftung vorliegt. Lesser besonders hat gefunden, daß sichin solchen Fällen häusig chronische Krankheiten des Herzens und derMutgefäße gezeigt haben, die entweder zu einem akuten Herzstillstandoder durch Verschleppung embolischer Produkte zu einem Gehirntodesichren. Der Grazer Vertreter der gerichtlichen Medizin JuliusKratter hat uns neben hygieinischen Arbeiten, unter deuen dieüberTrinkwasser und Typhus" und überdieOrganisationder öffentlichen Gesundheitspflege in Österreich " obenanstehen, in einer Abhandlung über denTod durch Elektricität"