AN DEN REICHSKANZLER VON BETHMANN HOLLWEG
B ei der heutigen Sitzung wiederholte Sir EdwardGrey die Aufforderung, ehestens die den Serbenin Aussicht gestellte schriftliche Erklärung über dieEisenbahn und den Hafen am Adriatischen Meere inBelgrad abzugeben, da dies gewissermaßen eine Ehren-schuld für alle Mächte bilde. Graf Benckendorff undGraf Mensdorff waren jedoch noch nicht in der Lage,eine Vereinbarung über die strittigen Punkte vor-zubringen, weshalb die Angelegenheit abermals ver-schoben wurde.
Hierauf gelangte die bereits in voriger Sitzung be-sprochene Frage der in Belgrad und mit Cetinje nachdem Wortlaute der Vereinbarung vom 22. März ab-zugebenden Erklärung über den Schutz der nationalenund kirchlichen Minderheiten in den neu erworbenenGebieten wieder zur Besprechung. Da das WienerKabinett sich mit der in der letzten Sizung vereinbar-ten erweiterten Formel nicht einverstanden erklärteund auf der Wiederholung des unveränderten, ur-sprünglichen Wortlautes besteht, wurde ein Auswegin dem Sinne verabredet, daß zwar der ursprünglicheWortlaut aufrechtzuerhalten sei, zugleich mit dessenÜbermittelung aber gewissermaßen als Erläuterung,um Mißverständnissen vorzubeugen, eine weitere Er-klärung beizugeben sei. Nachstehend der gefaßte Be-schluß:
„Bei der Überreichung der von der Versammlungam 22, März vorgeschlagenen Erklärung an die ser-bische und montenegrinische Regierung meint dieVersammlung, daß diese Erklärung in dem Sinne aus-gelegt werden muß, daß in den von Serbien und Mon-tenegro infolge des Krieges erworbenen Gebieten dievon den Regierungen von Belgrad und Cetinje zu