breiten. Es erhob sich demgemäß kein Widerspruchvon irgendeiner Seite. Es wurde beschlossen, die Ver-einbarung vom 27. Dezember v. Js. mitsamt der nun-mehr zustandegekommenen Auslegung durch Sir Ed-ward Grey namens der Mächte dem hiesigen ser-bischen Geschäftsträger zu übergeben.
Nachstehend der beschlossene Wortlaut: „Bezüglichder Erklärung betreffs der internationalen Eisenbahnund des neutralen Adriahafens, die die Mächte derserbischen Regierung offiziell zu machen sich ver-pflichtet haben, beschließt die Versammlung, daß SirEdward Grey beauftragt werden soll, im Namen dersechs Mächte dem serbischen Geschäftsträger die inder Botschafterversammlung vom 17, Dezember 1912gefaßte Entschließung zu bestätigen. Sie lautet folgen-dermaßen:
Ein Zugang für seinen Handel wird Serbien mittelseines freien und neutralen albanischen Hafens reser-viert, der von einer internationalen Eisenbahn untereuropäischer Kontrolle und unter dem Schutz einerbesonderen internationalen Truppenmacht bedientwird, mit Beförderungsfreiheit für alle Waren ein-schließlich Kriegsmaterial.
Sir Edward Grey wird eine diese Erklärung erläu-ternde Denkschrift mitüberreichen. Die Denkschriftlautet folgendermaßen:
1. Besondere Neutralisierung des Hafens.
Wenn die Neutralität des zukünftigen Albanien dieErrichtung von Befestigungen für die Verteidigung desLandes zuläßt, sollte der von der internationalenBahn bediente Handelshafen einer besonderen Rege-lung unterworfen werden, die die Verpflichtung auf-erlegt, diesen Ort nicht zu befestigen.
2. Internationale Eisenbahn und Beförderungs-freiheit.
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