zu gewärtigenden Zusammenbruch der türkischen Herrschaft in der Lage zu sein, dieselben zu besetzenund als Handhabe zu benutzen für die Geltendmachungweiterer Ansprüche auf das kleinasiatische Festland.Daher käme die schwankende Haltung der italieni-schen Regierung in der Frage der Verquickung derInselfrage mit den Grenzfragen in Epirus und Thrazien .Jetzt, wo Griechenland auf dem Festland vollauf be-friedigt wird, wird es eine Verbindung gern sehen,früher aber, wo es sich um griechische Einbuße gegenAlbanien handelte, war ihm der Gedanke einer Ent-schädigung durch Abtretung aller Inseln nicht an-genehm. Schwierigkeiten würden aber auf jeden Falldadurch entstehen, daß zum Beispiel Rhodos an dieTürkei zurückgegeben alsbald seinen Anschluß anGriechenland erklären würde. Lichnowsky.
AN DEN REICHSKANZLER VON BETHMANN HOLL WEG
London, 21. 7. 1913
B ei der heutigen Sitzung kam nach Erledigung derFragen, über die ich bereits anderweit berichtethabe, wiederum Albanien auf die Tagesordnung. In dervorigen Sitzung hatte, wie berichtet, Herr Cambon zudem Artikel 7 des österreichisch-italienischen Vor-schlags über die Herstellung einer albanischen Re-gierung, der lautete:
„7. Der Fürst wird spätestens innerhalb eines Zeit-raums von sechs Monaten ernannt werden. Bis zu derBestimmung des Fürsten wird die Tätigkeit der natio-nalen Behörden, die provisorisch und de facto ihr Landverwalten, von der oben erwähnten Kommission kon-trolliert werden.",
den nachstehenden Abänderungsvorschlag gemacht:
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