Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
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oder ein Teil einer solchen sich selbständig erklärte,Verträge zwischen England und dem Mutterlande aufdieses selbständig gewordene Gebiet keine Anwen-dung finden, während alle Punkte des deutsch -briti-schen Abkommens in voller Kraft verblieben. Dieandere aber, daß, falls Mißwirtschaft der Portugiesenin ihren Kolonien dritten Mächten Grund zum Ein-schreiten geben würde, Portugal gegen ein solchesEinschreiten nicht den Schutz der Bündnisverträge an-rufen oder englische Hilfe erwarten könne. Ichglaube, daß Sir E. Grey hiergegen nichts einzuwendenhätte und diese Punkte in Form eines Nofenwechselsfestlegen und sich auch verpflichten würde, den letz-ten der drei Punkte bei Bekanntgabe unserer Verein-barung Portugal mitzuteilen.

Falls die hiesige Regierung auf den ersten Vor-schlag nicht eingeht, würde durch die drei obigen Ab-machungen die Möglichkeit für uns, zur Selbsthilfezu greifen, trotzdem vorhanden sein. Falls wir inAngola durch Errichtung einer Charterkompagnie oderin Mosambique durch Erwerbung einer Majorität inder Nyassakompagnie Einfluß auf die Verwaltunggrößerer Gebiete gewinnen, würde vielleicht der Para-graph über Selbständigmachung von Gebieten oderGebietsteilen Anwendung finden können. Auch derParagraph über Bedrohung wichtiger Interessen durchMißwirtschaft dürfte leicht praktisch anwendbar sein,sobald wir mit Energie die Schaffung wirtschaftlicherInteressen besonders auf dem Eisenbahngebiete, in dieHand genommen haben. Die wirtschaftliche Durch-dringung ist wohl zunächst überhaupt ins Auge zufassen als Vorbereitung für die mögliche spätere po-litische Erwerbung. Sir E. Grey und den Engländerngegenüber ist es wohl vorläufig besser, die politischeErwerbung nicht zu sehr in den Vordergrund zu stellen.

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