Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
115
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ersparen, daß er in dieser Hinsicht nicht ganz loyalgehandelt hat. Natürlich hat es keinen Zweck, darübermit ihm rechten zu wollen. Aber wir haben anderseitskeinen Anlaß, uns zu seiner Entlastung sein Argumentzu eigen zu machen, der Windsor-Vertrag sei nichtsanderes als die alten Bündnisverträge. Das ist ebendurchaus nicht der Fall. In dem Vertrage von 1660steht kein Wort davon, daß die englische Regierungsich verpflichtet, den portugiesischen Besitzstand jeder-zeit zu schützen, und zwar nach Maßgabe derjeweiligen Ausdehnung. Wenn sich diese Ver-pflichtung aus dem Windsor-Vertrag ergibt, somüßte darin mehr enthalten sein, als Artikel 1 desLondoner Vertrages von 1642 und der Geheimartikeldes Vertrages von 1660 besagt. Es ist aber doch kaumanzunehmen, daß England im Jahre 1899 die grau-same Ironie gehabt haben sollte, dem portugiesischenBundesgenossen etwaige künftige koloniale Erwer-bungen zu garantieren! Stand das aber nach englischerAuffassung schon in den alten Verträgen, wozu be-durfte es dann überhaupt deren Erneuerung im Jahre1899? Die englische These ist eben ganz unhaltbar,wenn auch Diskussionen darüber vielleicht zwecklossind. Aber ein Festhalten an unserer Auffassung Greygegenüber empfiehlt sich zur Stärkung unsererPosition.

Was nun die weitere Behandlung der Angelegen-heit betrifft, so bitte ich Sie, sobald dieselbe wiederzur Sprache kommt wir haben ein Interesse aneiner dilatorischen Behandlung im Hinblick auf unserewirtschaftlichen Pläne in Angola und Nyassaland, derenVerwirklichung immerhin noch geraume Zeit erfordernwird, Grey nochmals sehr nachdrücklich zunächstden Verzicht auf die Veröffentlichung der Verträgeüberhaupt nahezulegen. Sollte sich der Minister, wie